Steuern sparen durch energetische Sanierung

So sichern Sie sich Ihren Steuerbonus

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Eine energetische Sanierung reduziert nicht nur Ihren CO₂-Fußabdruck, sondern spart Ihnen auch bares Geld in Form von Steuern, denn der Staat unterstützt Sie dabei durch einen Steuerbonus. Die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen ist ein effektives Instrument, um Immobilienbesitzer zur Durchführung energieeffizienter Maßnahmen zu motivieren. Doch wer profitiert davon am meisten und wann lohnt es sich, diesen Bonus zu nutzen? Welche Fallstricke sollten vermieden werden und wie stellen Sie sicher, dass Sie den maximalen Nutzen aus Ihrem Steuerbonus ziehen?
Inhaltsverzeichnis

Was ist der Steuer­bonus für energe­tische Sanierungen?

Laut der Bundesregierung war der Gebäudesektor 2021 für 30 Prozent der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Durch eine energetische Sanierung können Immobilieneigentümer dazu beitragen, diese Emissionen zu senken. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung, das Anreize für klimafreundliches Verhalten schaffen möchte. Ein Bestandteil dessen ist eine Senkung der Steuern.

Energetische Sanierungen beinhalten dabei Maßnahmen wie Wärmedämmung, Austausch von Fenstern oder die Installation einer neuen Heizung. Ziel ist die Senkung des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser, was sowohl zum Umweltschutz beiträgt als auch die Energiekosten senkt.

Der Steuerbonus ist eine staatliche Förderung, die Eigentümer von Immobilien seit Anfang 2020 nutzen können, um ihr Haus energetisch zu modernisieren. Dabei können Sanierungskosten steuerlich abgesetzt werden. In der Folge stellt diese Art der steuerlichen Förderung eine teils erhebliche Steuerermäßigung dar.

Im Gegensatz zu einer staatlichen Förderung durch die BAFA oder KfW muss der Steuerbonus nicht bereits vor dem Start der Baumaßnahmen beantragt werden. Stattdessen geben Sie die entsprechenden Ausgaben bei der nächsten Steuererklärung an und erhalten die Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie bei dem Steuerbonus für die energetische Sanierung sowohl Arbeits- als auch Materialkosten angeben können. Wenn Sie Handwerkerkosten in der Steuer absetzen wollten, wurden bisher nur 20 Prozent der reinen Lohnkosten angerechnet, siehe § 35a EStG. Die maximalen Kosten betragen dabei 6.000 Euro, was eine Erstattung von bis zu 1.200 Euro ergibt.

Für die energetische Sanierung werden Sanierungskosten bis zu 200.000 Euro der Materialkosten als auch die Lohnkosten des Handwerkers anerkannt. Bei einer Förderrate von 20 Prozent entspricht das einer Erstattung von insgesamt 40.000 Euro.

Neubauhaus mit Auffahrt

Welche Sanierungsmaß­nahmen werden steuer­lich gefördert?

Gefördert werden diverse energetische Sanierungsmaßnahmen, deren Ziel es ist, Energie einzusparen. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen daher die Außenhülle. Es lohnt sich aber auch, eine qualifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Denn auch diese wird gefördert.

Geförderte Sanierungs­maßnahmen

Welche Voraussetzungen gelten für den Steuer­bonus?

Die rechtlichen Grundlagen für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung wurden in § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgehalten. Im Folgenden haben wir das Wesentliche für Sie zusammengefasst.

Wer kann die steuerliche Förderung nutzen?

Für die Inanspruchnahme des Steuerbonus gelten strenge Voraussetzungen. Nur, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind, wird Ihre energetische Sanierung steuerlich gefördert:

  • Die Immobilie muss sich in einem in EU- oder EWR-Staat befinden
  • Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein
  • Sie müssen (Mit-)Eigentümer der Immobilie sein
  • Sie müssen das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen
  • Die energetische Sanierung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen, siehe 2 ESanMV
  • Die energetische Sanierung muss bestimmte technische Anforderungen einhalten, siehe 1 ESanMV 
  • Sie müssen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die energetische Sanierung vorlegen

Die Bescheinigung über die ausgeführten Maßnahmen der energetischen Sanierung können Sie entweder von dem Fachbetrieb erhalten oder von einem Energieberater mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Eine weitere wichtige Einschränkung ist, dass nur Privatpersonen den Steuerbonus nutzen können. Für Investoren und Vermieter gilt bereits seit langem, dass Aufwendungen für Modernisierungen zum einen teilweise auf die Miete aufgeschlagen werden können. Zum anderen können sie Modernisierungskosten auch als Werbungskosten geltend machen.

Für welchen Zeitraum gilt der Steuerbonus?

Da der Steuerbonus darauf abzielt, die Erreichung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zu unterstützen, ist die Inanspruchnahme des Steuerbonus aktuell zeitlich begrenzt. Denn es werden nur Sanierungsmaßnahmen gefördert, die nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind.

In diesem Zeitraum können Sie diverse Sanierungsarbeiten zu unterschiedlichen Zeiten durchführen und diese so lange in der Steuererklärung angeben, bis die volle Rückerstattung von 40.000 Euro ausgeschöpft ist.

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Wie senkt eine ener­getische Sanierung Steuern?

Eine energetische Sanierung senkt die Steuerlast, indem sie es Immobilieneigentümern ermöglicht, einen Teil der Kosten für die Sanierung steuerlich geltend zu machen. Dies geschieht in Form eines Steuerbonus, der eine steuerliche Anrechnung von 20 Prozent der Sanierungskosten ermöglicht.

Wie hoch ist die staat­liche Förderung?

Sie können maximal 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme steuerlich absetzen. Die Rückerstattung wird dabei über drei Jahre verteilt. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Im Detail sind das 7 Prozent der Kosten im ersten und zweiten Jahr nach Beantragung (jeweils bis zu 14.000 Euro pro Jahr) und weitere 6 Prozent im dritten Jahr (bis zu 12.000 Euro).

Die Höchstsumme von 40.000 Euro gilt dabei pro Objekt, sodass Sie den Steuervorteil auch für mehrere Maßnahmen nutzen können, die Sie zu unterschiedlichen Zeiten durchführen lassen. Allerdings können die einzelnen Maßnahmen jeweils nur einmal geltend gemacht werden.

Die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung können Sie zu 50 Prozent direkt absetzen, wenn die Person offiziell als Energieeffizienz-Experte zugelassen ist. Diese Kosten können Sie im Gegensatz zu den Sanierungskosten bereits im ersten Jahr vollständig abziehen und müssen diese nicht über mehrere Jahre verteilen.

Bei Doppelhaushaltsführung können Sie auch für ein zweites Objekt den Höchstbetrag von 40.000 Euro geltend machen. Auch selbstgenutzte Ferienhäuser sind inbegriffen.

Rechenbeispiel: So viel können Sie sparen

In der folgenden Beispielrechnung haben wir die steuerliche Rückerstattung von mehreren Sanierungsmaßnahmen zusammengefasst. Bitte beachten Sie dabei, dass die Baumaßnahmen in verschiedenen Jahren zwischen 2020 und 2030 stattfinden können.

Das Finanzamt verteilt die Erstattungen auf die drei Folgejahre nach dem jeweiligen Abschluss der energetischen Sanierung. Mehr als 14.000 Euro jährliche Anrechnung sind allerdings nicht vorgesehen.

Sanierungsmaßnahme
Kosten
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
Gesamterstattung
Gesamt
147.000 €
30.000 €
35.000 €
2.450 €
2.450 €
2.100 €
7.000 €
25.000 €
1.750 €
1.750 €
1.500 €
5.000 €
15.000 €
1.050 €
1.050 €
900 €
3.000 €
50.000 €
3.500 €
3.500 €
3.000 €
10.000 €
15.000 €
1.050 €
1.050 €
900 €
3.000 €
Smart-Home
5.000 €
305 €
350 €
300 €
1.000 €
2.000 €
1.000 €
1.000 €
Energieberater berechnet Energieeffizienz

Ablauf: So erhalten Sie den Steuer­bonus

Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen Sie einige Punkte befolgen. Mit den folgenden Schritten sichern Sie sich den Steuerbonus für Ihre energetische Sanierung.

1. Planung und Durch­führung der Maß­nahme

Bevor Sie mit der Sanierung beginnen, sollten Sie prüfen, welche Maßnahmen an Ihrer Immobilie notwendig und sinnvoll sind. Dabei können Sie die Hilfe eines Energieberaters in Anspruch nehmen. Dieser unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen. In einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) plant der Energieberater die einzelnen Sanierungsmaßnahmen entsprechend Ihrer persönlichen Priorität und den finanziellen Mitteln.

2. Bestätigung der Durch­führung

Nach Durchführung der energetischen Sanierung benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens oder einer Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Bescheinigung bestätigt, dass die energetische Sanierung entsprechend der Vorgaben durchgeführt wurde und welche Maßnahmen genau enthalten sind. Achten Sie darauf, dass Sie ein amtliches Muster verwenden, das Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen finden.

3. Einreichung der Einkommen­steuer­erklärung

Sie machen die Aufwendungen für die energetische Sanierung als Teil Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend. Dazu müssen Sie die zuvor erwähnte Bescheinigung Ihrer Steuererklärung beifügen. Eine separate Antragstellung, wie sie etwa für Direktförderungen erforderlich ist, ist in diesem Fall nicht notwendig.

4. Prüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt prüft, ob die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt sind. Diese Prüfung erfolgt nach Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung.

Achtung

Bitte beachten Sie, dass Sie die steuerliche Förderung erst nach Abschluss der energetischen Maßnahmen beantragen können. Es ist daher sinnvoll, sich vor Beginn der Maßnahmen detailliert zu informieren und gegebenenfalls mit dem Finanzamt abzustimmen, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.

Wie trage ich die ener­getische Sanierung in die Steuererklärung ein?

Um die energetische Sanierung in der Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie diese gemäß § 35c EStG und der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) in der „Anlage Energetische Maßnahmen“ des Einkommensteuerformulars eintragen. Der Antrag sollte im Jahr der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen eingereicht werden.

Bei komplexeren Sanierungen können Sie sich vorab mit dem zuständigen Finanzamt abstimmen, eventuell durch eine kostenpflichtige, verbindliche Auskunft. Dies ist besonders relevant, wenn neue Technologien zum Einsatz kommen, die möglicherweise nicht ausdrücklich in der ESanMV genannt werden. Um die verbindliche Auskunft rechtsverbindlich zu machen, dürfen Sie bei der späteren Durchführung der Maßnahmen nicht von den ursprünglich beschriebenen Umständen abweichen.

Energieberater bei der Berechnung der Energieeffizienz für einen individuellen Sanierungsfahrplan

Welche staatlichen Förderungen kann man alternativ zum Steuerbonus nutzen?

Es gibt eine Reihe von alternativen staatlichen Förderungen, die anstelle des Steuerbonus für eine energetische Sanierung genutzt werden können. Diese lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen: weitere Steuervorteile und staatliche Förderprogramme von der BAFA und der KfW.

Weitere Steuervorteile:

1. Handwerkerleistung (§ 35a EStG):

Ein bekanntes Beispiel für eine steuerliche Förderung ist die sogenannte „Handwerkerleistung“, die als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar ist. 20 Prozent der Kosten für handwerkliche Leistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Da hier nur Kosten von maximal 6.000 Euro angesetzt werden können, beträgt der Steuervorteil lediglich 1.200 Euro pro Jahr. Dies gilt für Reparaturen, Renovierungen oder Sanierungen.

2. Installation von Photovoltaikanlagen:

Weitere steuerliche Förderungen gibt es beispielsweise für die Installation von Photovoltaikanlagen. Rückwirkend zu 2022 entfällt beispielsweise die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Außerdem gibt es verschiedene Landesförderungen, bei denen die Förderhöhe und Voraussetzungen je nach Maßnahme und Bundesland variieren.

3. Anschaffung von Elektrofahrzeugen:

Auch hier können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. So entfällt derzeit noch die Kfz-Steuer und auch als Firmenwagen wird ein E-Auto deutlich günstiger versteuert. Ein elektrischer Firmenwagen unter 50.000 Euro Listenpreis wird anstatt mit einem Prozent nur mit 0,25 Prozent besteuert. Bei einem teureren Wagen sind es immerhin auch nur 0,5 Prozent pauschale Besteuerung.

Steuerliche Förderungen bieten zahlreiche Vorteile. Ihre Beantragung und Erhaltung sind in der Regel unkompliziert. Da sie im Allgemeinen nicht zurückgezahlt werden müssen, könnten sie als „Geschenk vom Staat“ betrachtet werden. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass sie unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen werden, was eine direkte finanzielle Erleichterung für den Haushalt darstellt.

Förderprogramme von der BAFA und der KfW:

Bundesförderung Effiziente Gebäude – Wohngebäude:

Die KfW gewährt ein zinsverbilligtes Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss sowie Zuschüsse für systemische Sanierung des gesamten Gebäudes.

Bundesförderung Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme:

Die BAFA gewährt Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. Seit 2023 kann diese Förderung entweder als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW gewählt werden.

Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“:

Hierbei werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, jedoch höchstens 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten übernommen.

Achtung

Informieren Sie sich immer vorab über die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Da eine Kombination der steuerlichen Förderungen für dieselbe energetische Sanierungsmaßnahme mit anderen Förderprogrammen nicht möglich ist, müssen Sie rechtzeitig eine Entscheidung treffen. Allerdings ist eine Kombination verschiedener Förderprogramme für mehrere unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen möglich.

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Fazit: Für wen lohnt sich der Steuer­bonus?

Steuerermäßigungen können in bestimmten Fällen finanziell vorteilhaft sein, jedoch sind sie nicht immer die beste Option für alle. Für Personen, die wenig oder keine Steuern zahlen, wie Rentner und Geringverdiener, sind Steuerermäßigungen oft nicht vorteilhaft. Der Grund dafür ist, dass die Höhe der Förderung von der zu zahlenden Steuer abhängt. Wenn die festgesetzte Steuer niedriger ist als der Bonus oder sogar Null, verfällt der Steuerbonus teilweise oder sogar ganz. Denn Sie können niemals mehr Steuern zurückerstattet bekommen als Sie innerhalb eines Jahres eingezahlt haben.

Zudem ist die Höhe der steuerlichen Förderung auf 40.000 Euro pro Wohnobjekt gedeckelt und kann darüber hinaus nur von Selbstnutzern beansprucht werden. Wenn eine Immobilie bereits die maximale Förderung erhalten hat, kann selbst ein neuer Eigentümer keine weiteren Sanierungsmaßnahmen mehr steuerlich absetzen.

Ein weiterer Nachteil ist, dass die Steuerermäßigung bzw. die Auszahlung der Steuererstattung über drei Jahre erfolgt. Die Entlastung ist also nicht sofort in voller Höhe spürbar.

Wenn Sie mit Ihrer Sanierung ohnehin die Vorgaben der BEG einhalten, würde sich die staatliche Förderung in Form von Zuschüssen mehr lohnen. Bei Projekten, wie beispielsweise dem Austausch einer Heizung, bringt die BAFA-Förderung aufgrund der höheren Fördersummen deutlich mehr.

Angesichts der Komplexität der energetischen Sanierung und ihrer Fördermöglichkeiten ist es daher mehr als ratsam, vor Beginn der Arbeiten die Beratung eines Experten einzuholen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, bestimmte Kosten einer energetischen Sanierung können Sie seit Januar 2020 unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzten. Dabei können bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten innerhalb von drei Jahren in der Steuererklärung abgesetzt werden. Der Gesamtbetrag der Erstattung beträgt 40.000 Euro pro Gebäude. Förderfähige Maßnahmen umfassen unter anderem Wärmedämmung, Fenster- und Türentausch, Heizungsanlagen-Optimierung sowie Einbau von Lüftungs- und energetischen Verbrauchsoptimierungssystemen.

Energetische Maßnahmen nach § 35c EStG sind spezifische Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten an Immobilien, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen, wie beispielsweise Wärmedämmung, Heizungserneuerung oder der Einbau von Lüftungssystemen.

Die Kosten der energetischen Sanierung tragen Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung in der „Anlage Energetische Maßnahmen“ ein.

Die Anlage „Energetische Maßnahmen“ ist ein Teil der Einkommensteuererklärung, in dem Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden angegeben werden können, um steuerliche Vorteile in Form eines Steuerbonus zu beanspruchen.

In der Regel lohnt sich eine Förderung für eine energetische Sanierung deutlich mehr als der Steuerbonus. Bei der BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in der Höhe von 15 bis 20 % der Kosten. Beim Steuerbonus können Sie zwar auch maximal 20 % der Kosten zurückbekommen, allerdings auf 3 Jahre verteilt. Außerdem können Sie nur so viel Geld zurückbekommen, wie Sie auch Steuern eingezahlt haben.

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