BAFA-Förderung 2024

Wie das BAFA 2024 Sie bei der energetischen Sanierung unterstützt

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Das BAFA ist eine zentrale Anlaufstelle, wenn es um die Förderung von energetischen Sanierungen geht. Im Kontext der energetischen Sanierung spielt es eine besondere Schlüsselrolle. Es bietet verschiedene Förderprogramme an, die speziell darauf ausgerichtet sind, Privatpersonen bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Von der Heizungsoptimierung bis zur kompletten Gebäudesanierung – die BAFA-Förderung macht es Hausbesitzern leichter, ihre Immobilien nachhaltig und energieeffizient zu gestalten und bis zu 12.000 Euro für Effizienzmaßnahmen zu sparen.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • das BAFA ist eine wichtige Anlaufstelle für Privatpersonen für die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
  • gefördert werden Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung 
  • der Fördersatz beträgt i.d.R. 15 %, mit einem iSFP steigt dieser auf 20 %
  • die förderfähige Investitionssumme beträgt i.d.R. 30.000 Euro, mit iSFP sind es 60.000 Euro

Was versteht man unter BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die im Jahr 1954 gegründet wurde. Der Hauptsitz der Behörde befindet sich in Eschborn bei Frankfurt am Main. Das BAFA untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und führt auch Aufgaben für andere Bundesministerien aus.

Untergeordnete Behör­den und Zuständig­keits­bereiche

Das BAFA ist in verschiedene Abteilungen gegliedert, die jeweils spezielle Zuständigkeitsbereiche abdecken:

Ausfuhrkontrolle

Das BAFA ist für die Kontrolle der Ausfuhr von bestimmten Gütern zuständig. Dies umfasst sowohl Rüstungsgüter als auch Güter mit doppeltem Verwendungszweck, sogenannte „Dual-Use-Güter“. Die Behörde prüft, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist.

Wirtschafts- und Mittelstands­förderung

Das BAFA ist für die Abwicklung von Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen verantwortlich. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile für den Mittelstand abzubauen und die Existenzgründung zu fördern.

Wirtschaftsprüferaufsicht

Eine spezielle Abteilung des BAFA, die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), ist für die Überwachung der Tätigkeit von Abschlussprüfern zuständig, insbesondere wenn diese Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen.

Energie

Bei der Bevölkerung ist das BAFA vor allem für den Bereich Energie bekannt. Im Rahmen der BAFA-Förderung für energetische Sanierungen werden sämtliche Maßnahmen zur Energieeinsparung, wie die Energieberatung für Wohngebäude sowie energieeffiziente Technologien gefördert.

Symbolbild BAFA-Förderung
Symbolbild: Notizzettel mit dem Hinweis "Förderung"

Was wird von BAFA gefördert?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Reihe von Förderprogrammen an, die speziell auf die energetische Sanierung von Gebäuden ausgerichtet sind. Diese Programme sind besonders für Privatpersonen interessant, die ihre Immobilien energieeffizient gestalten möchten.

Wie hochist die BAFA-Förderung 2024?

Das BAFA fördert insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. „Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.“ (BAFA) Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist das bekannteste und umfangreichste Förderprogramm.

Hierzu gehört beispielsweise die Installation von Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen und anderen energieeffiziente Technologien. Einen besonderen Schwerpunkt bildet außerdem der Wärmeschutz. Auch die Energieberatung wird gefördert, um den energetischen Zustand der Immobilie zu bewerten und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Die wichtigsten BAFA-Förderungen 2024:

Förderprogramm
Maßnahmen
Fördersatz / Zuschuss
– Dämmung der Gebäudehülle
– Erneuerung von Fenstern und Außentüren
– Sommerlicher Wärmeschutz
15 %, zzgl. 5 % iSFP-Bonus, max. 12.000 Euro Zuschuss
– Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen
– Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
15 %, zzgl. 5 % iSFP-Bonus, max. 12.000 Euro Zuschuss
Optimierung eines bestehenden Heizsystems
15 %, zzgl. 5 % iSFP-Bonus, max. 12.000 Euro Zuschuss
Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten
80 %, max. 1.300 Euro Zuschuss
energetischen Fachplanung und Baubegleitung
50 %, max. 2.500 Euro Zuschuss

Tabelle: Die wichtigsten BAFA-Förderungen für energetische Sanierung von Wohngebäuden 2024

Die förderfähigen Ausgaben sind jährlich auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Das bedeutet, dass alle Kosten der energetischen Sanierung, z.B. für eine Fassadendämmung, neue Fenster und eine neue Heizung zusammengerechnet werden. Kosten, die 30.000 Euro übersteigen, erhalten keinen Zuschuss.

Bis Ende 2023 lag die Grenze noch bei 60.000 Euro. Januar 2024 wurden die Förderprogramme des Bundes reformiert und viele Förderungen wurden verringert. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen kann, erhält den Zuschuss weiterhin auf Basis der 60.000 Euro. Anderenfalls wären es nur 30.000 Euro förderfähige Kosten. 

Daher ist es bei umfangreichen Sanierungen sinnvoll, die Maßnahmen auf verschiedene Kalenderjahre aufzuteilen, um das Maximum an Förderung zu erlangen. Sie können bspw. im Herbst das Dach neu eindecken oder dämmen und im Frühjahr Fassade und Fenster erneuern. Somit bekommen Sie beide Sanierungsmaßnahmen im vollen Umfang gefördert.

Veränderungen der BAFA-Förderungen 2024 vs. 2023:

BAFA-Förderung
allgemeiner Fördersatz
Förderbonus
förderfähige Kosten
maximaler Zuschuss
BAFA-Förderung 2023 ohne iSFP
15 %
60.000 Euro
9.000 Euro
BAFA-Förderung 2023 mit iSFP
15 %
5 %
60.000 Euro
12.000 Euro
Simple contentBAFA-Förderung 2024 ohne iSFP
15 %
30.000 Euro
4.500 Euro
BAFA-Förderung 2024 mit iSFP
15 %
5 %
60.000 Euro
12.000 Euro

Tabelle: Veränderungen bei den Fördersätzen der BAFA-Förderungen für energetische Sanierung für Wohngebäude 2024 versus 2023

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Rechenbeispiel BAFA-Förderung für energe­tische Sanierung

Sanierungsmaßnahme
Kosten
Förderung ohne iSFP
Förderung mit iSFP
Gesamtkosten
51.800 Euro
5.800 Euro
11.300 Euro
Untersparrendämmung
10.000 Euro
750 Euro
2.000 Euro
Fassadendämmung
25.000 Euro
3.750 Euro
5.000 Euro
dreifachverglaste Fenster
15.000 Euro
0 Euro
3.000 Euro
Energieberatung inkl. iSFP
1.800 Euro
1.300 Euro
1.300 Euro

Tabelle: Rechenbeispiele für die BAFA-Förderung 2024 mit und ohne iSFP 
*Heizungsförderung läuft aktuell ausschließlich über die KfW, daher hier nicht betrachtet

Weniger Förderung ohne iSFP

Da die Gesamtkosten für die Sanierung über 30.000 Euro liegen, können Sie abzüglich der Energieberatung, die bei der Förderung gesondert zählt, 20.175 Euro nicht fördern lassen. Dabei können Sie selbst entscheiden, bei welchen der Maßnahmen die Fördergrenze gekappt wird.

Da alle angegebenen Maßnahmen ohne iSFP mit 15 % auf Basis von 30.000 Euro gefördert werden, können Sie frei entscheiden, welche Maßnahmen gefördert werden soll, um das Maximum zu erreichen. In diesem Fall sind wir wie folgt vorgegangen:

  • 15 % von 25.000 Euro für die Fassadendämmung = 3.750 Euro Förderung
  • 15 % von 5.000 Euro für die Untersparrendämmung, da damit die 30.000 Euro ausgeschöpft sind = 750 Euro Förderung
  • 80 % von 1.625 Euro für die Energieberatung, 175 Euro nicht förderfähig = 1.300 Euro Förderung
  • 20.175 Euro nicht förderfähig
  • Gesamtkosten = 51.800 Euro – 5.800 Euro = 46.000 Euro Eigenanteil

Mehr Förderung durch Aufteilung der Sanierung auf zwei Kalenderjahre

Bei einer Aufteilung der Sanierungsmaßnahmen auf zwei Kalenderjahre können Sie von den vollen Fördersummen profitieren. Hier fallen die tatsächlichen Kosten geringer aus:

1. Jahr

  • 15 % von 25.000 Euro für Dach und Fenster = 3.750 Euro Förderung
  • 80 % von 1.625 Euro für die Energieberatung, 175 Euro nicht förderfähig = 1.300 Euro Förderung

2. Jahr

  •  15 % von 25.000 Euro für die Fassade = 3.750 Euro Förderung
  • Gesamtkosten = 51.800 Euro – 8.800 Euro = 43.000 Euro Eigenanteil

Durch die Aufteilung der Sanierungsarbeiten auf zwei Jahre erhalten Sie 3.000 Euro mehr BAFA-Zuschuss.

Mit einem iSFP können Sie die komplette Sanierung in einem Kalenderjahr durchführen und von den vollen Fördersätzen profitieren. Hier erhalten Sie einen Zuschuss von insgesamt 11.300 Euro.

Wenn eine Komplettsanierung unumgänglich ist und Sie dennoch möglichst viel Förderung erhalten wollen, könnte auch ein KfW-Kredit für Sie infrage kommen. Hier gibt Kredite bis zu 150.000 Euro und bis zu 25 % Tilgungszuschuss. Dafür muss allerdings ein Effizienzhaus-Standard erreicht werden.

Förderung mit iSFP maximieren

Mit einem iSFP können Sie die komplette Sanierung in einem Kalenderjahr durchführen und von den vollen Fördersätzen profitieren. Hier erhalten Sie einen Zuschuss von insgesamt 11.300 Euro.

Wenn eine Komplettsanierung unumgänglich ist und Sie dennoch möglichst viel Förderung erhalten wollen, könnte auch ein KfW-Kredit für Sie infrage kommen. Hier gibt Kredite bis zu 150.000 Euro und bis zu 25 % Tilgungszuschuss. Dafür muss Ihr Haus nach der Sanierung allerdings einen hohen Effizienzhaus-Standard erreichen.

Rechner mit einem Modell von einem Haus auf einem Bauplan
Symbolbild: Taschenrechner auf Hausplänen

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

Um eine BAFA-Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Maßnahmen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden.

Außerdem müssen Sie den Förderantrag zwingend vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen stellen, da nachträgliche Anträge nicht berücksichtigt werden. Nach der Antragsstellung und der Eingangsbestätigung können Sie Handwerker beauftragen und die Maßnahmen umsetzen.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine BAFA-Förderung erfüllt sein:

  • Antragssteller ist Eigentümer der Immobilie
  • Vorab (kostenloses) Informationsgespräch bei einem Energieberater
  • Hoher Energieeffizienz-Standard nach der Sanierung (i.d.R. U-Wert von max. 0,20 W/(m²K) für Außenwände)
  • Neues Heizsystem muss zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen
  • Antragsstellung vor Start der Sanierung
  • Fachunternehmen beauftragen
  • Bestätigung einer Fachkraft über die fachgerechte Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
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Wie stelle ich einen Antrag auf BAFA-Förderung?

Der Antrag auf Förderung muss online über das BAFA-Portal eingereicht werden. Hierfür sind verschiedene Unterlagen erforderlich, wie zum Beispiel Kostenvoranschläge, Pläne und Nachweise über die Qualifikation des ausführenden Unternehmens. Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags durch das BAFA kann mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden.

  1. Angebote und Expertenrat einholen
    Holen Sie sich Angebote von Fachfirmen für Ihr Vorhaben. Bei Bedarf beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten für die technische Projektbeschreibung. Von diesem erhalten Sie eine „TPB-ID“, die im Antrag benötigt wird.
  2. Online-Antrag stellen
    Reichen Sie Ihren Antrag online ein. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal.
  3. Vertrag abschließen und Maßnahme umsetzen
    Nach der Antragstellung können Sie den Vertrag unterzeichnen und mit der Umsetzung beginnen.
    Beachten Sie: Ein vorzeitiger Start erfolgt auf eigenes Risiko und garantiert keine Förderung. Das BAFA prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den Zuwendungsbescheid per Post.
  4. Nachweise und Expertenbestätigung einreichen
    Falls ein Energieberater beteiligt ist, lassen Sie den technischen Projektnachweis erstellen und erhalten eine „TPN-ID“. Nach Abschluss der Arbeiten laden Sie den Online-Verwendungsnachweis und alle erforderlichen Dokumente im BAFA-Portal unter Angabe der TPN-ID hoch.
  5. Prüfung und Auszahlung
    Das BAFA prüft Ihre Unterlagen. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie den Festsetzungsbescheid per Post und der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.
E-Auto wird via Kabel geladen
Bild: E-Auto wird an einer Wallbox geladen

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für ein E-Auto?

Seit dem 1.1.2024 werden nur batterielektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem maximalen Basislistenpreis von 45.000 Euro vom Bund gefördert. Der Zuschuss beträgt 3.000 Euro. Teure E-Autos werden nicht mehr gefördert. Bereits seit dem 1. Januar 2023 werden keine Plug-In-Hybridfahrzeuge mehr gefördert. 

Seit dem 1. September 2023 sind zudem nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Gewerbliche oder freiberufliche Leasings sind somit nicht mehr zulässig.

Die Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge wurde erhöht und beträgt nun 12 Monate. Bei Leasingverträgen mit einer Laufzeit von 24 oder mehr Monaten erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 24 Monate.

Wie unterscheidet sich die BAFA-Förderung von anderen Förder­mitteln?

Die BAFA-Förderung ist eine von mehreren Möglichkeiten, um finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen zu erhalten. Sie unterscheidet sich jedoch in einigen wesentlichen Punkten von anderen Förderprogrammen, insbesondere von den KfW-Förderungen und anderen staatlichen Angeboten.

Während die BAFA-Förderung sich stark auf die Nutzung erneuerbarer Energien und spezifische Energieeffizienzmaßnahmen konzentriert, bieten KfW-Förderungen ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten, darunter auch die Finanzierung von Neubauten.

  • Art der Förderung

Die BAFA bietet in der Regel Zuschüsse an, die nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt werden. KfW-Förderungen hingegen können auch als zinsgünstige Kredite gewährt werden, die über einen längeren Zeitraum zurückgezahlt werden müssen.

  • Antragsprozess

Der Antragsprozess bei der BAFA ist in der Regel einfacher und schneller als bei der KfW. Bei der BAFA wird der Antrag online gestellt und die Förderung ist oft schneller verfügbar. Bei der KfW kann der Antragsprozess komplexer sein und eine längere Bearbeitungszeit erfordern.

  • Risiko und Flexibilität

Ein wichtiger Unterschied ist, dass die BAFA-Förderung in der Regel nicht rückwirkend gewährt wird. Das bedeutet, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden muss. KfW-Förderungen bieten hier mehr Flexibilität und können in einigen Fällen auch für bereits begonnene Projekte beantragt werden.

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Fazit

Die BAFA-Förderung stellt eine wichtige Säule in der Finanzierung von energetischen Sanierungsprojekten dar. Sie bietet nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch eine fachliche Begleitung durch Energieeffizienz-Experten.

Mit verschiedenen Förderprogrammen, die speziell auf die Bedürfnisse von Privatpersonen zugeschnitten sind, ermöglicht die BAFA eine breite Palette an Sanierungsmaßnahmen. Diese reichen von der Heizungsoptimierung bis hin zur umfassenden Gebäudesanierung. Die Förderung ist dabei so gestaltet, dass sie den Antragstellern maximale Flexibilität und verschiedene Optionen bietet.

Für Hausbesitzer, die eine energetische Sanierung in Erwägung ziehen, ist die BAFA-Förderung eine ausgezeichnete Möglichkeit, die anfallenden Kosten zu reduzieren und gleichzeitig die Energieeffizienz ihrer Immobilie zu steigern.

Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Förderprogramme und deren Voraussetzungen. Ziehen Sie einen Energieeffizienz-Experten hinzu, um die technischen Details Ihrer Sanierung zu planen. Und vor allem: Stellen Sie den Förderantrag, bevor Sie mit der Sanierung beginnen, um die finanziellen Vorteile voll ausschöpfen zu können.

In einer Zeit, in der nachhaltiges Wohnen immer mehr an Bedeutung gewinnt, bietet die BAFA-Förderung eine wertvolle Unterstützung. Sie macht energetische Sanierungen attraktiver und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Häufig gestellte Fragen

Die Förderungen für eine neue Heizung über die BAFA wurde eingestellt und läuft seit 2024 nur noch über die KfW. Die Grundförderung für eine neue Heizung, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt, beträgt 30 %. Dazu kommen 20 % Geschwindigkeitsbonus, wenn die Umrüstung bis 2029 erfolgt sowie 30 % Bonus für einkommensschwache Haushalte. Für Wärmepumpen sind nochmals 5 % Effizienzbonus möglich. Die maximale Förderung ist allerdings auf 70 % von 30.000 Euro förderfähigen Kosten gedeckelt.

Die BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe wurde mit der Reformation der Bundesförderungen Anfang 2024 gestrichen und läuft nun über die KfW. Hier beträgt die Grundförderung 30 % für eine neue Heizung, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzt. Bis Ende 2028 gibt es einen Geschwindigkeitsbonus i.H.v 20 %. Für einkommensschwache Haushalte sind zusätzlich 30 % möglich und für besonders nachhaltige Wärmepumpen nochmals 5 % Effizienzbonus. Die maximale Förderung ist auf 70 % von 30.000 Euro förderfähigen Kosten gedeckelt.

Für den Austausch, die Erneuerung oder den erstmaligen Einbau von energieeffizienten Fenstern beträgt die BAFA-Förderung 15 % im Rahmen des Förderprogramms „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“. Bei Vorlage eines iSFP, indem die Maßnahme empfohlen wird, beträgt die Förderung insgesamt 20 %.

Um für die BAFA-Förderung qualifiziert zu sein, dürfen neue Fenster und Balkontüren einen U-Wert von maximal 0,95 W/m²K haben, obwohl das GEG einen Wert von bis zu 1,3 W/m²K erlaubt.

Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen können Sie jedes Jahr erneut bis zu maximalen Kosten von 30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro, pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Sie können also in einem Jahr die Fassade dämmen, im nächsten das Dach und im darauffolgenden Jahr die Fenster austauschen. 

Die BAFA-Förderung für Elektroautos funktioniert als Zuschuss, der vor dem Kauf des Fahrzeugs beantragt werden muss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Netto-Listenpreis des Fahrzeugs, max. 45.000 Euro. Nach der Genehmigung des Antrags durch das BAFA können Sie das Fahrzeug kaufen und erhalten anschließend den Zuschuss i.H.v. 3.000 Euro. Dabei müssen alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten.

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