Das Wichtigste in Kürze
- eine Energieberatung ist bei Sanierung oder Verkauf des Hauses notwendig
- für bestimmte BAFA-Förderprodukte ist ein iSFP erforderlich
- die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA ist die wichtigste Förderung
- eine qualifizierte Energieberatung durch einen in der dena-Liste gelisteten Experten ist erforderlich
- die Förderung deckt 80 % des Beratungshonorars ab, bis zu 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser
- die KfW unterstützt die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten im Rahmen des Wohngebäude Kredits 261
BAFA-Förderung für die Energieberatung
Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die wichtigste Förderung in diesem Bereich.
Wie hoch ist die Förderung durch das BAFA?
Die Förderung deckt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars ab, mit einem Höchstbetrag von 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es eine zusätzliche Förderung von einmalig 500 Euro, wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung für Energieberatung richtet sich an Personen, die eine energetische Sanierung in Erwägung ziehen.
- Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Nießbrauchsberechtigte
- Mieter und Pächter
Mieter und Pächter benötigen eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers zur Durchführung der Sanierung.
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Energieberater, die selbst Eigentümer des Beratungsobjekts sind, sowie Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Energieberatung von einem Experten durchgeführt wird, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist. Die dena-Beraternummer des Energieberaters muss im Antragsformular angegeben werden.
Wie sieht die Antragsstellung aus?
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens, also vor Abschluss eines Vertrags über die Durchführung einer Energieberatung, gestellt werden.
Ausnahmsweise ist ein Vertragsabschluss vor Antragstellung zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrages von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird (Vorbehaltsklausel).
Die Energieberatung muss innerhalb des im Zuwendungsbescheid festgesetzten Zeitraums durchgeführt werden, und die erforderlichen Dokumente zum Verwendungsnachweis sind innerhalb der festgesetzten Frist beim BAFA einzureichen.
iSFP und seine Rolle in der BAFA-Förderung für Energieberatung
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentrales Instrument für Eigentümer von Wohngebäuden, die eine energetische Sanierung planen. Er dient dazu, einen detaillierten und schrittweisen Plan zur umfassenden energetischen Sanierung des Gebäudes zu erstellen.
Ziel ist es, die Energieeffizienz signifikant zu verbessern, den Primärenergiebedarf zu senken und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Dabei kann es sich sowohl um eine schrittweise Sanierung über einen längeren Zeitraum als auch um eine umfassende Sanierung handeln, um ein bestimmtes Effizienzhausniveau zu erreichen.
Förderung des iSFP durch die BAFA
Die Erstellung eines iSFP wird im Rahmen der BAFA-Förderung für Energieberatung unterstützt. Wichtig ist, dass der iSFP von einer qualifizierten Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt wird, die oder der in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist.
Nur iSFP, die mittels einer speziellen iSFP-Druckapplikation erstellt wurden, sind förderfähig und können als Grundlage für den iSFP-Bonus bei der Förderung von Einzelmaßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) dienen.
Verpflichtung zur Erstellung eines iSFP
Die Erstellung eines iSFP ist für die Inanspruchnahme bestimmter Förderungen verpflichtend. Er bildet die Grundlage für eine fundierte Planung und Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen und ermöglicht es, von zusätzlichen Fördermöglichkeiten zu profitieren.
Der iSFP selbst ist eine Entscheidungshilfe und zeigt die Vorteile einer energetischen Sanierung auf. Die Umsetzung der im iSFP enthaltenen Vorschläge bleibt jedoch den Eigentümern überlassen.
Hinweis
Die Erstellung eines Energieausweises für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie ist nicht förderfähig.
KfW-Förderung für Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
Die KfW-Bank unterstützt Bauherren und Eigentümer bei der Realisierung einer energetischen Sanierung durch eine spezielle Förderung. Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude innerhalb des Wohngebäude Kredits 261 mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und einem Tilgungszuschuss gefördert.
Diese Experten spielen eine entscheidende Rolle bei der Planung, Überwachung und Qualitätssicherung aller Maßnahmen, die zur Erreichung eines optimalen Energieverbrauchs der Immobilie beitragen.
Die Rolle der Energieeffizienz-Experten
Energieeffizienz-Experten arbeiten eng mit Architekten zusammen, um eine detaillierte Bauplanung und energetische Fachplanung zu erarbeiten. Sie sind verantwortlich für die Ausschreibung der Gewerke und das Einholen von Angeboten.
Während der Bauphase übernehmen sie die Baubegleitung, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten führen sie die Abnahme durch und prüfen, ob die Bauvorgaben eingehalten wurden.
Wie hoch ist die Förderung durch die KfW?
Ein- und Zweifamilienhäuser:
- Maximaler Kreditbetrag von 10.000 Euro je Vorhaben
- Tilgungszuschuss von 50 %, bis zu 5.000 Euro.
Für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser:
- Maximaler Kreditbetrag von 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu einem Gesamtbetrag von 40.000 Euro je Vorhaben
- Tilgungszuschuss von ebenfalls 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal jedoch 20.000 Euro je Vorhaben
Die Förderung umfasst auch einen zusätzlichen Kreditbetrag für die Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse, wobei die Höchstbeträge und Tilgungszuschüsse denen der Baubegleitung entsprechen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Personen und Unternehmen, die energetische sanieren wollen. Dazu gehören:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen
- kommunale Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- soziale Organisationen und Vereine
- Contracting-Geber
Wann erfolgen Auszahlung und Rückzahlung?
Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, mit einer Auszahlungsfrist von 12 Monaten ab Kreditzusage.
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags ist möglich, unterliegt jedoch einer Vorfälligkeitsentschädigung. Sondertilgungen sind nicht gestattet.
Wie sieht die Antragsstellung aus?
In den folgenden drei Schritten gelangen Sie zur KfW-Förderung für die Energieberatung:
- Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten:
Eine grundlegende Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieeffizienz-Experten für die Bauplanung und -begleitung. - Antragstellung:
Die Förderung in Form eines KfW-Förderkredits wird über einen Finanzierungspartner beantragt, und zwar bevor mit den Baumaßnahmen begonnen oder ein Kaufvertrag für ein neu gebautes Objekt abgeschlossen wird. - Bestätigung nach Durchführung:
Nach Abschluss der Bauarbeiten ist es erforderlich, zusammen mit dem Energieeffizienz-Experten eine „Bestätigung nach Durchführung“ zu erstellen und diese bei dem Finanzierungspartner einzureichen, um den Tilgungszuschuss zu erhalten.
Fazit
Um den gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gerecht zu werden, steht Eigentümern die Möglichkeit offen, eine kostengünstige Energieberatung durch die Verbraucherzentrale zu nutzen. Diese Option bietet eine grundlegende Orientierung und Unterstützung, um die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu verbessern und den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Für die Inanspruchnahme vieler staatlicher Förderprogramme ist jedoch die Beratung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten unerlässlich. Diese Experten bringen nicht nur die erforderliche Fachkenntnis mit, um eine umfassende Analyse der energetischen Situation eines Gebäudes vorzunehmen, sondern sie sind auch in der Lage, einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu erstellen, der für die Maximierung der Fördermittel notwendig ist.
Insgesamt ist die Energieberatung ein entscheidender Schritt für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch sanieren möchten. Sie dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern auch der langfristigen Senkung von Energiekosten und der Steigerung des Wohnkomforts, während gleichzeitig ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird. Die Investition in eine qualifizierte Beratung zahlt sich somit in vielerlei Hinsicht aus und sollte als fundamentaler Bestandteil jeder Sanierungsplanung betrachtet werden.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet die BAFA Energieberatung?
Die Kosten für eine Energieberatung, die durch das BAFA gefördert werden, variieren. Jedoch übernimmt das BAFA 80 % des Beratungshonorars, bis zu einem Höchstbetrag von 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und bis zu 1.700 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten.
Was bedeutet KfW 431?
KfW 431 bezieht sich auf das Förderprodukt der KfW-Bank für die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten bei Sanierungsmaßnahmen, um die Qualität und Effizienz des Vorhabens zu sichern. Dieses Programm wurde jedoch eingestellt und durch den Wohngebäude Kredit 261 ersetzt.
Wie viel kostet eine Energieberatung durch die BAFA?
Das BAFA bietet selbst keine Energieberatung an, sondern fördert lediglich einen Teil der Kosten, die dadurch entstehen. Das BAFA fördert 80 % des Beratungshonorars, bis zu einem Höchstbetrag von 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und bis zu 1.700 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. Die genauen Kosten hängen vom Umfang der Beratung ab.
Wer zahlt die Energieberatung?
Die Kosten für die Energieberatung werden zunächst vom Eigentümer bzw. Dem Auftraggeber getragen, aber das BAFA erstattet 80 % des förderfähigen Beratungshonorars bis zu den festgelegten Höchstbeträgen zurück.
Wird der Sanierungsfahrplan noch gefördert?
Ja, die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird im Rahmen der BAFA-Förderung für Energieberatung weiterhin gefördert. Der iSFP ist zudem für bestimmte weitere Förderungen durch die BAFA und KfW erforderlich, um maximale Fördersummen ausschöpfen zu können.