Heizungsförderung 2024

Die Wege zur neuen Förderung für den Heizungstausch 2024

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Die neue Heizungsförderung markiert einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der Energiewende im Gebäudesektor. Sie zielt darauf ab, den Einbau von Heizungen, die auf erneuerbaren Energien basieren, umfassender zu fördern und ist Teil der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Diese Förderung wird durch die Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen geregelt und umfasst auch die Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • die neue Heizungsförderung gilt seit dem 1. Januar 2024 
  • Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • die Förderung für den Heizungstausch läuft ab sofort nur noch über die KfW
  • Kombination von Grundförderung und Boni bis zu einem Fördersatz von 70 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Förderung gilt technologieneutral für alle förderfähigen Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien
  • der Heizungstausch kann aktuell vor dem Antrag durchgeführt und die Förderung nachträglich beantragt werden

Die neue Heizungsförderung im Überblick

Antragsstellung und Kombination von Förderungen

Die Anträge für die neue Heizungsförderung werden bei der KfW eingereicht, während Förderungen für weitere Effizienzmaßnahmen, wie der Wärmedämmung oder dem Fenstertausch, weiterhin über eine BAFA-Förderung laufen.

Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme attraktiv zu machen, bietet die Heizungsförderung verschiedene Fördersätze und Boni.

Die Grundförderung und zusätzliche Boni können nun bis zu einem Fördersatz von 70 Prozent kombiniert werden. Neu ist auch eine einkommensabhängige Förderkomponente, die höhere Fördersätze für Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen vorsieht.

Tabelle Übersicht über die neue Heizungsförderung

Förderung
Fördersatz
Geltungsbereich
Zielgruppe
Grundförderung
30 %
Heizung nutzt mind. 65 % erneuerbarer Energien
alle Antragstellenden
Effizienzbonus Wärmepumpe
5 %
als Wärme­quelle wird Wasser, das Erd­reich oder Ab­wasser genutzt oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt
alle Antragstellenden
Emissionsminderungszuschlag Biomasseheizung
2.500 Euro
Emissions­grenzwert für Staub max. 2,5 mg/m³
alle Antragstellenden
Klimageschwindigkeits-Bonus
20 %
beim Austausch besonders ineffizienter alter Heizsysteme*
nur für selbstnutzende Eigentümer
Einkommens-Bonus
30 %
zu versteuerndes Haushaltseinkommen max. 40.000 Euro p.a.
nur für selbstnutzende Eigentümer

Tabelle: die Heizungsförderung und Boni ab 2024 im Überblick

* Der Klimageschwindigkeits-Bonus gilt beim Austausch besonders ineffizienter alter Heizsysteme, wie Kohle-, Holz-, Öl-,  Gasetagenheizungen und mehr als 20 Jahre alte Gas- und Biomasseheizungen. Ab 2029 verringert sich der Bonus alle zwei Jahre um je 3 Prozent, sodass dieser Bonus ab dem 1.1.2037 nicht mehr existiert. 

Voraussetzungen der Heizungsförderung

Die maximale Investitionssumme ist auf 30.000 Euro beschränkt. Das heißt, liegen die Kosten einer neuen Heizung darüber, wird die Förderung bei einem Betrag von 30.000 Euro gekappt und darauf der Fördersatz berechnet. Sind die Kosten geringer, werden auch nur die tatsächlichen Kosten für die Berechnung des Zuschusses verwendet.

Der Höchstfördersatz ist zudem auf 70 Prozent bzw. 21.000 Euro der Investitionskosten beschränkt. Der Emissionsminderungszuschlag für eine klimafreundliche Biomasseheizung in Höhe von 2.500 Euro wird hingegen immer zusätzlich gewährt und erhöht die maximale Fördersumme für ausschließlich für Biomasseheizungen auf 23.500 Euro. 

Für die Antragsstellung der Förderung ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten (Energieberater) oder Fachunternehmens verpflichtend.

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Technologieoffene Förderung

Die Förderung gilt technologieneutral für alle förderfähigen Heizungen auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien. Dies gibt Eigentümern die Freiheit, die für ihre spezifische Situation und Präferenzen passende Heizlösung zu wählen.

Zusätzliche Anreize werden für effiziente Lösungen bei bestimmten Technologien wie Biomasseheizungen und Wärmepumpen gesetzt.

Förderung von Anschlüssen und Sanierungsmaßnahmen

Neben dem Heizungstausch werden auch Hausanschlüsse an Fernwärme- und Gebäudenetze, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gefördert. Dies unterstreicht die zunehmende Bedeutung einer leitungsgebundenen Wärmeversorgung.

Ergänzungskredit

Zusätzlich zur Zuschussförderung können Eigentümer einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für den Heizungstausch und andere energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Dieser Kredit soll die Finanzierung der Investitionen erleichtern.

Mit dem Ergänzungskredit können ausschließlich bereits bezuschusste Einzel­maßnahmen zur energetischen Sanierung finanziert werden. Der Kredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschuss­förderung der KfW oder des BAFA beantragt werden.

Übergangsregelung

Vor der offiziellen Möglichkeit zur Antragstellung bei der KfW ab dem 27. Februar können Eigentümer bereits mit dem Heizungstausch beginnen und später einen Antrag auf Förderung zu den neuen Konditionen stellen.

Diese Regelung ermöglicht es, bereits jetzt mit den Maßnahmen zu beginnen und die Förderung nachträglich zu beantragen.

Der Weg zum Fördergeld
Symbolbild: Der Weg zum Fördergeld

Kritik an der neuen Heizungsförderung

Reduzierte Kappungs­grenze

Die Senkung der förderfähigen Höchstgrenze der Investitionskosten von 60.000 Euro auf 30.000 Euro ist unzureichend für die Deckung der tatsächlichen Kosten, insbesondere bei der Installation von Wärmepumpen. Diese Anpassung führt außerdem zu einer erheblichen Reduzierung der maximalen Zuschusshöhe.

Unerreichbarer maximaler Fördersatz

Der maximale Fördersatz von 70 Prozent erscheint für die meisten Haushalte unerreichbar, da der einkommensabhängige Zuschuss lediglich für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 Euro gilt. Dies schränkt die Zugänglichkeit der höchsten Förderstufe für einen großen Teil der Bevölkerung ein.

Die Einführung einer einkommensabhängigen Komponente, die nur bis zu einem geringen Einkommensniveau greift, macht die Förderung für mittlere und höhere Einkommensgruppen weniger attraktiv. Dies könnte die Motivation zur Investition in nachhaltige Heiztechnologien mindern.

Geringere Förderung für Wärmepumpen

Für die meisten Personen liegt der realistische Fördersatz nicht bei 70 Prozent, sondern bei 50 bis 55 Prozent, was in Kombination mit der halbierten Kappungsgrenze zu einer drastischen Reduktion des maximalen Zuschusses um 7.500 Euro im Vergleich zum Vorjahr führt.

Die Kürzungen der Fördermittel und die strengeren Voraussetzungen könnten die Energiewende im Gebäudesektor bremsen. Die finanzielle Unterstützung spielt eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung von Eigentümern für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.

Tabelle Heizungsförderung 2024 versus 2023

Heizungssystem
BAFA-Förderung 2023
KfW-Förderung 2024
max. KfW-Förderung 2024
Wärmepumpe
max. Förderung 40 %
Zuschuss 24.000 €
Förderung 55 %
Zuschuss 16.500 €
max. Förderung 70 %
Zuschuss 21.000 €
Biomasse-Heizung
max. Förderung 20 %
Zuschuss 12.000 €
Förderung 50 %
Zuschuss 17.500 €
max. Förderung 70 %
Zuschuss 23.500 €
Solarthermie
max. Förderung 35 %
Zuschuss 21.000 €
Förderung 50 %
Zuschuss 15.000 €
max. Förderung 70 %
Zuschuss 21.000 €

Tabelle: Vergleich der Heizungsförderung 2024 und 2023 für ausgewählte Heizsysteme

Fazit

Die Einführung der neuen Heizungsförderung im Jahr 2024 stellt einen wesentlichen Schritt zur Förderung der Energiewende im Gebäudesektor dar. Mit dem Ziel, den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme finanziell zu unterstützen, bietet die Förderung eine breite Palette an Möglichkeiten für Eigentümer, von Grundförderungen über diverse Boni bis hin zu ergänzenden Krediten.

Trotz der positiven Ansätze gibt es Kritik, insbesondere hinsichtlich der reduzierten Kappungsgrenzen und der für viele unerreichbaren maximalen Fördersätze. Diese Aspekte könnten die Attraktivität der Förderung für einen Teil der Bevölkerung einschränken und somit die Umsetzung der Energiewende im privaten Sektor verlangsamen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Heizungsförderung wichtige Impulse für den ökologischen Umbau der Wärmeversorgung in deutschen Haushalten setzt. Gleichzeitig ist es entscheidend, die Förderbedingungen kontinuierlich zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, um die Energiewende erfolgreich voranzutreiben.

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Häufig gestellte Fragen

Um Heizungsförderung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der KfW stellen. Wichtig ist, dass Sie sich vor Beginn der Maßnahmen über die Förderbedingungen informieren und den Antrag stellen.

Die Höhe der Heizungsförderung variiert je nach Technologie und individuellen Voraussetzungen. Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten umfassen, einschließlich Grundförderung und möglicher Boni wie dem Effizienzbonus oder dem einkommensabhängigen Bonus.

Seit 2024 umfasst die Heizungsförderung Zuschüsse und Kredite für den Einbau von Heizsystemen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen und den Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetze.

2024 gibt es Zuschüsse für den Einbau von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien, Effizienzmaßnahmen und möglicherweise spezifische Boni für bestimmte Technologien oder einkommensabhängige Förderungen.

Die KfW-Förderung für Heizungen kann, abhängig von der Maßnahme und den Förderbedingungen, bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro betragen. Zusätzlich gibt es ergänzende Kredite zu günstigen Konditionen.

Gefördert werden Heizsysteme, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen und Anschlüsse an Fern- oder Nahwärmenetze.

Für eine Wärmepumpe kann die Förderung für die meisten Personen 55 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, mit der Möglichkeit, durch Boni auf maximal 70 Prozent zu erhöhen, abhängig von den spezifischen Voraussetzungen und der Kombination der Fördermöglichkeiten. Der maximale Zuschuss liegt bei 23.500 Euro.

Anträge für die Heizungsförderung stellen Sie bei der KfW. Informationen und das Antragsverfahren finden Sie auf der Website der KfW oder durch eine Energieberatung.

Die Dauer der Heizungsförderprogramme kann variieren und ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und politischen Entscheidungen. Es ist ratsam, sich regelmäßig über die aktuelle Lage und mögliche Änderungen in den Förderbedingungen zu informieren.

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