Das Wichtigste in Kürze
- Heizungsoptimierung senkt die Energiekosten um bis zu 20 Prozent
- Heizungsanlage muss mindestens zwei Jahre alt sein
- hydraulischer Abgleich ist bei wassergeführten Heizungssystemen Voraussetzung
- Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben
- 5 % iSFP-Bonus
Ziele der Förderung
Die BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Heizungsanlagen zu steigern. Dies betrifft Anlagen, die älter als zwei Jahre sind, und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen, die nicht älter als zwanzig Jahre sind.
Ein besonderer Fokus liegt auf Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse, die eine Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr aufweisen und älter als zwei Jahre sind, mit Ausnahme von Einzelraumfeuerungsanlagen. Diese Maßnahmen müssen eine Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80 % erreichen.
Förderfähige Maßnahmen der Heizungsoptimierung
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- Optimierung einer Wärmepumpe
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
- Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
Voraussetzungen für die Förderung der Heizungsoptimierung
Eine Voraussetzung für die Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich nach einem spezifischen Verfahren durchgeführt wird. Für luftheizende Systeme muss in der Fachunternehmererklärung bestätigt werden, dass die Luftvolumenströme entsprechend eingeregelt wurden.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für die Inanspruchnahme der Förderung liegt bei 300 Euro brutto, wobei der Grundfördersatz 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben beträgt.
Die Förderung ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten begrenzt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro. Ist die Heizungsoptimierung Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich zum einen der Fördersatz um fünf Prozentpunkte auf insgesamt 20 Prozent. Zum anderen verdoppeln sich die förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro.
Die durchschnittlichen Kosten für einen hydraulischen Abgleich liegen bei einem Einfamilienhaus um die 1.000 Euro. Durch die Förderung erhalten Sie also 150 bis 200 Euro als Zuschuss von dem BAFA zurück.
Allein ein hydraulischer Abgleich spart zwischen 5 und 15 Prozent der Heizkosten. Eine Heizungsoptimierung spart insgesamt gut 20 Prozent der Heizkosten. Diese Investition amortisiert sich damit recht schnell.
Für die Antragstellung kann die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten hilfreich sein. Experten sind bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet.
Förderung der Heizungsoptimierung für Nichtwohngebäude
Die Förderung für die Heizungsoptimierung in Nichtwohngebäuden zielt ebenfalls darauf ab, die Energieeffizienz von bestehenden Heizungsanlagen zu verbessern.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto, und der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Somit gibt es hier keine Unterschiede zu Wohngebäuden.
Allerdings ist die Förderung auf Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche begrenzt, wobei die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG) festgelegt ist.
Fazit
Die Förderung der Heizungsoptimierung stellt eine effektive Maßnahme dar, um die Energieeffizienz von Gebäuden signifikant zu verbessern und Heizkosten zu senken.
Eine Investition in eine Heizungsoptimierung amortisiert sich nicht nur durch direkte Einsparungen bei den Heizkosten, sondern trägt auch zum Umweltschutz bei.
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten kann den Prozess erleichtern und sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, um den maximalen Förderbetrag zu erhalten. Insgesamt ist die BAFA-Förderung für die Heizungsoptimierung eine lohnende Investition.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Auszahlung der BAFA-Förderung für Heizungen?
Die Dauer bis zur Auszahlung der BAFA-Förderung kann variieren, liegt aber in der Regel bei etwa 3 bis 6 Monaten nach Genehmigung des Antrags und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Um Verzögerungen zu vermeiden, müssen die Antragsunterlagen vollständig und korrekt sein.
Was wird bei der Heizungsoptimierung gefördert?
Bei der Heizungsoptimierung werden Maßnahmen gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz von bestehenden Heizungsanlagen beitragen. Dazu gehören unter anderem der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen, die Optimierung von Wärmepumpen sowie die Dämmung von Rohrleitungen oder gar der Einbau einer Fußbodenheizung.
Muss ich einen Energieberater einbinden, um die Förderung zu erhalten?
Für die Beantragung der BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung ist kein Energieeffizienz-Experte notwendig. Dennoch kann dieser hilft nicht nur bei der korrekten Antragstellung unterstützen, sondern stellt auch sicher, dass alle Maßnahmen den technischen Anforderungen entsprechen und somit förderfähig sind.
Gibt es eine Obergrenze für die Förderung?
Für Wohngebäude liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben in der Regel bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, die sich mit einem iSFP auf 60.000 Euro erhöhen. Für Nichtwohngebäude wird die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben auf Basis der Quadratmeter Nettogrundfläche berechnet und liegt bei 500 Euro pro m².
Können auch Nichtwohngebäude von der Förderung profitieren?
Ja, die BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung steht auch für Nichtwohngebäude zur Verfügung, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine maximale beheizte Fläche von 1.000 Quadratmetern.