Der Energieausweis: Ihr Wegweiser zur Energieeffizienz

Ablauf, Kosten und Förderung des energetischen Statusberichts

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Energieeffizienz ist das Schlagwort unserer Zeit, insbesondere bei Wohnimmobilien. Doch wie kann man den Energieverbrauch einer Immobilie beurteilen, bevor man sie kauft oder mietet? Hier kommt der Energieausweis ins Spiel: Ein Dokument, das Licht in die komplexe Welt der Energieeffizienz bringt. Erfahren Sie, wie man einen Energieausweis beantragen kann, welche Rolle er beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie spielt, und warum er so wichtig für Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter ist.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Energie­ausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Wohngebäudes darstellt. Der Energieausweis führt eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf und enthält Informationen über die verwendeten Heizstoffe sowie allgemeine Angaben zum Gebäude. Dieses Zertifikat wird vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben und ermöglicht einen detaillierten Einblick in den energetischen Zustand des Gebäudes. Mithilfe des Energieausweises können Heizkosten besser eingeschätzt und Möglichkeiten zur energetischen Modernisierung identifiziert werden.

Es gibt zwei grundlegende Arten von Energieausweisen: den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Diese unterscheiden sich vor allem durch die Methode, mit der der Energiebedarf ermittelt wird.

Für Neubauten oder Gebäude, die nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, ist der Energiebedarfsausweis Pflicht. Bei Gebäuden, die diese Verordnung bereits einhalten, kann der Energieverbrauchsausweis erstellt werden. Dabei muss der gemessene und witterungsbereinigte Energieverbrauch angegeben werden.

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Was kostet ein Energieausweis?

Energieausweise können in verschiedenen Preiskategorien erworben werden, abhängig von der Art des Ausweises und der Komplexität des Gebäudes.

Energieverbrauchsausweise sind in der Regel günstiger als Bedarfsausweise, da ihre Erstellung weniger aufwendig ist. Sie kosten typischerweise zwischen 50 und 100 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten können die Kosten auf etwa 250 Euro steigen.

Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen in der Regel höher, da die Datenerhebung umfangreicher und komplexer ist. Bei einer Online-Bestellung kann ein Bedarfsausweis etwa 100 Euro kosten. Wird jedoch eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt, können die Kosten zwischen 300 und 500 Euro liegen. Bei größeren Gebäuden ist eine Grundpauschale von etwa 300 Euro plus zusätzlich 30 bis 50 Euro pro Wohneinheit üblich.

Ist ein Energieausweis online günstiger? Die Erstellung wird online oft zu deutlich günstigeren Preisen angeboten, wobei Qualität und Genauigkeit dieser Angebote variieren können. Bei solchen Angeboten werden die benötigten Daten für den Energieausweis online abgefragt. Der Nachweis wird also ohne eine Vor-Ort-Begehung erstellt. Solche Angebote können aber zu ungenauen oder falschen Angaben führen, wenn die erhobenen Daten fehlerhaft oder unvollständig sind. Daher ist es ratsam, verschiedene Angebote zu prüfen und sorgfältig zu vergleichen.

Das Beraterhonorar ist komplett vom Auftraggeber zu bezahlen. Da er gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine staatlichen Fördermittel für die Erstellung eines Energieausweises.

Gut zu wissen

Falls der ausgestellte Energieausweis nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, können Sie eine kostenlose Nachbesserung verlangen oder unter Umständen vom Vertrag zurücktreten und eine Rückerstattung verlangen. Gehen Sie nicht in Vorkasse und bestehen Sie auf die Lieferung eines korrekten und vollständigen Ausweises.

Anzeige der Energieeffizienz im Energieausweis eines Hauses auf einem Tablet
Bild: Tablet mit einer Abbildung der Energieeffizienzklassen für das Haus

Bedeutung des Energieausweises beim Hausverkauf

Der Energieausweis spielt beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien eine wichtige Rolle. Er gibt potenziellen Käufern oder Mietern Informationen über die Energieeffizienz und den geschätzten Energieverbrauch einer Immobilie. Der Energieausweis ist daher ein wichtiges Instrument zur Transparenz und Entscheidungsfindung.  

Die Energieeffizienz kann auch den Immobilienwert beeinflussen. Immobilien mit einer hohen Energieeffizienzklasse können auf dem Markt attraktiver sein. Das kann sich positiv auf den Verkaufs- oder Mietpreis auswirken. Umgekehrt können Immobilien mit schlechter Energieeffizienz weniger attraktiv sein, da die Betriebskosten höher sein können und potenzielle Investitionen in energetische Sanierungsmaßnahmen zu erwarten sind. Dies kann den Wert der Immobilie aktuell um gut ein Drittel drücken.  

Gemäß GEG besteht in Deutschland die Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Dieser muss spätestens bei der Besichtigung vorgezeigt und nach Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags unaufgefordert ausgehändigt werden.  

Wird diese Pflicht missachtet, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Zudem gilt seit Mai 2021, dass bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien Pflichtangaben zum Energieausweis gemacht werden müssen. Diese Regelung dient dazu, Transparenz herzustellen und Verbrauchern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Darüber hinaus können Miet- oder Kaufverträge jedoch nicht wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Energieausweises angefochten werden. 

Ist ein Energieausweis für ein Haus Pflicht?

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, um Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich der energetischen Effizienz von Gebäuden zu schaffen. Gemäß § 80 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen in den folgenden Fällen ein Energieausweis vorgelegt werden: 

  • Neubau: Der Eigentümer oder Bauherr muss unverzüglich den Energieausweis erstellen, sobald das Gebäude fertiggestellt wurde.
  • Änderungen an bestehenden Gebäuden: Ein Energieausweis muss ausgestellt werden, wenn an einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 des GEG vorgenommen werden und Berechnungen für den Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung nach § 50 Absatz 1 und 2 durchgeführt werden.
  • Verkauf, Vermietung oder Verpachtung: Bei einem Verkauf, der Vermietung, Verpachtung oder des Leasings einer Immobilie muss ein Energieausweis ausgestellt werden, sofern noch kein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Energiebedarfsausweis erforderlich. Das gilt aber nicht, wenn das Gebäude bereits bei der Fertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprach oder später entsprechend angepasst wurde.
  • Öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr: Der Eigentümer eines Gebäudes mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr auf behördlicher Nutzungsbasis muss einen Energieausweis erstellen und an einer gut sichtbaren Stelle im Gebäude aushängen.
  • Nicht behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr: Der Eigentümer eines Gebäudes mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht, muss einen Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle im Gebäude aushängen.

Verkäufer und Vermieter von Immobilien sowie Bauherren von Neubauten sind dazu verpflichtet, einen Energieausweis bereitzustellen. Dies dient dem Schutz der Verbraucher und der Förderung energieeffizienter Maßnahmen.

Was muss im Energie­ausweis stehen?

Um potenziellen Käufern oder Mietern transparente Informationen über den energetischen Zustand und die Effizienz eines Gebäudes zu liefern, muss ein Energieausweis gemäß § 87 GEG folgende Pflichtangaben enthalten: 

  • Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis gemäß § 81 oder Energieverbrauchsausweis gemäß § 82 GEG. 
  • Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs 
  • Wesentliche Energieträger für die Heizung 
  • Baujahr des Wohngebäudes 
  • Energieeffizienzklasse

Bei Nichtwohngebäuden müssen zusätzlich zum Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Wärme auch die entsprechenden Werte für Strom getrennt aufgeführt werden. 

Für Energieausweise, die vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden oder nach § 112 Absatz 2 des GEG ausgestellt sind, gelten spezifische Regelungen gemäß § 112 Absatz 3 und 4 hinsichtlich der Erfüllung der Pflichtangaben.

Muster eines Energieausweises
Bild: Muster eines Energieausweises, Quelle: https://www.bbsr-geg.bund.de/

Welche Energieeffizienz­klasse ist die beste?

Die Angabe der Energieeffizienzklasse im Energieausweis ermöglicht es Verbrauchern, potenziellen Käufern und Mietern, die energetische Qualität eines Gebäudes einzuschätzen. Dadurch werden sie bei der Wahl energieeffizienter Immobilien unterstützt. Die Energieklasse kann auch als Anreiz dienen, energetische Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern.

Sie werden in Form einer Buchstabenskala von A+ (sehr energieeffizient) bis H (sehr ineffizient) angegeben. Je weiter oben in der Skala ein Gebäude eingestuft wird (z. B. A+ oder A), desto energieeffizienter ist es. Sie ermöglichen so einen schnellen Vergleich verschiedener Gebäude. Ein Gebäude mit einer hohen Energieeffizienzklasse verbraucht in der Regel weniger Energie für Heizung, Warmwasser und Belüftung und weist somit niedrigere Energiekosten auf. Es ist besser isoliert, nutzt möglicherweise erneuerbare Energien und hat effiziente Heizungs- und Lüftungsanlagen.

Tabelle mit allen Energieeffizienzklassen

Energie­effizienz­klasse
jährlicher Energiebedarf/
-verbrauch pro qm
jährliche Energiekosten pro qm
Gebäudeklasse
A+
< 30 kWh/m²
ca. 3 Euro
Höchster Energiestandard: Passivhaus, KfW 40
A
30 bis 49 kWh/m²
ca. 8 Euro
Neubau, Niedrigenergiehaus, KfW 55
B
50 bis 74 kWh/m²
ca. 13 Euro
durchschnittlicher Neubau
C
75 bis 99 kWh/m²
ca. 18 Euro
Mindeststandard Neubau
D
100 bis 129 kWh/m²
ca. 24 Euro
gut sanierter Altbau
E
130 bis 159 kWh/m²
ca. 30 Euro
sanierter Altbau
F
160 bis 199 kWh/m²
ca. 37 Euro
sanierter Altbau
G
200 bis 249 kWh/m²
ca. 47 Euro
teilweise sanierter Altbau
H
> 250 kWh/m²
ab ca. 60 Euro
nicht energetisch saniert

Tabelle: Einteilung der Energieeffizienzklassen, Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Wer erstellt einen Energieausweis für das Haus?

Je nach Art des Ausweises können verschiedene Berechtigte einen Energieausweis erstellen. Ein Verbrauchsausweis kann beispielsweise von Energieversorgern oder Energiedienstleistern erstellt werden, die Heizdaten ablesen. Für einen Bedarfsausweis ist hingegen ein Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister oder Energieberater nötig, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und die Bausubstanz genau analysieren.

Zu den geforderten Qualifikationen gehört eine technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung im Bereich Gebäudebau und -technik. Dazu gehören beispielsweise Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister und Techniker. Zusätzlich müssen sie Erfahrungen oder Fortbildungen im Bereich energiesparendes Bauen vorweisen können.  

Energieberater finden

Um einen qualifizierten Energieberater zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten: 

  • Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme: In dieser Liste finden Sie Energieberater, deren Qualifikation regelmäßig überprüft werden. Diese Liste ist besonders relevant, wenn Sie eine Modernisierung des Gebäudes planen und Bestätigungen benötigen, um KfW-Fördermittel zu beantragen. Die gelisteten Experten sind für die Ausstellung der erforderlichen Bestätigungen zugelassen. 
  • Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena): Die dena führt eine Liste mit Experten, die die Qualifikationsanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Energieausweise erfüllen. Auf dieser Liste sind Fachleute verzeichnet, die nachweislich über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. 
  • Architektenkammern: Bei Ihrer regionalen Architektenkammer können Sie nach Architekten suchen, die auch als Energieberater tätig sind. Architekten mit entsprechenden Kenntnissen im Bereich der Energieeffizienz dürfen einen Energieausweis erstellen und weiterführende Beratung anbieten.

Was gibt es beim Energieausweis zu beachten?

Bei der Suche nach einem Energieberater sollten Sie auch darauf achten, ob Sie spezielle Förderungen oder Zuschüsse in Anspruch nehmen möchten. Bund, Land, Kommunen und private Energieversorger bieten oft eigene Förderprogramme an, bei denen bestimmte Qualifikationen oder Zertifizierungen der Energieberater gefordert werden können. 

Lassen Sie die Gebäudedaten bei einem Vor-Ort-Termin vom Energieberater aufnehmen. Nur so erhalten Sie akkuraten Energieausweis. Die benötigten Informationen für einen Energieausweis umfassen: 

  • Gebäudedaten wie Baujahr und Fläche 
  • Angaben zur Heizungsanlage, Brennstoffart, Warmwasserbereitung und eventuellen zusätzlichen Feuerstätten 
  • Informationen über durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahmen 
  • Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen 
  • Bei Verbrauchsausweisen werden Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre benötigt. 
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Welche Arten von Energieausweis gibt es?

Was sagt der Energie­bedarfsausweis aus?

Der Energiebedarfsausweis basiert auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs eines Gebäudes. Dabei werden verschiedene Faktoren der Gebäude- und Heizungseigenschaften sowie standardisierte Rahmenbedingungen berücksichtigt. 

Erstellung und Berechnung Bedarfsausweis

Die Erstellung des Energiebedarfsausweises erfolgt auf der Grundlage einer detaillierten Analyse des Gebäudes. Diese berücksichtigt Faktoren wie das Baujahr, den Gebäudetyp, die Anzahl der Wohnungen, die Gesamtwohnfläche, die technischen Gebäude- und Heizungsdaten sowie standardisierte Rahmenbedingungen wie Klimadaten, Nutzerverhalten und Raumtemperatur. Diese Methode erfordert daher eine gründliche und genaue Datenerhebung, um ein genaues Bild vom energetischen Zustand des Gebäudes zu zeichnen. Deswegen kann ein Energiebedarfsausweis aufwendiger und damit teurer sein als ein Verbrauchsausweis. 

Informationen und Kenn­werte im Bedarfsaus­weis

Im Energiebedarfsausweis sind verschiedene Informationen und Kennwerte zu finden. Dazu gehören unter anderem: 

  • Endenergiebedarf: Dieser Wert zeigt an, wie viel Energie rechnerisch pro Jahr für Heizung, Warmwasser und gegebenenfalls Kühlung benötigt wird. 
  • Primärenergiebedarf: Er gibt an, wie viel Energie insgesamt benötigt wird (inklusive der Energie, die bei der Gewinnung, Umwandlung und dem Transport verbraucht wird), um das Gebäude zu heizen und mit Warmwasser zu versorgen. 
  • Energieeffizienzklasse: Sie reicht von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) und ermöglicht einen schnellen Vergleich der Energieeffizienz. 
  • Empfehlungen zur energetischen Modernisierung: Diese Tipps können helfen, den Energiebedarf zu senken und Kosten zu sparen. 

Vor- und Nachteile Bedarfsaus­weis

Ein großer Vorteil des Energiebedarfsausweises ist seine Objektivität. Da die Werte rechnerisch ermittelt und nicht von individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner abhängig sind, ermöglicht der Bedarfsausweis einen unverfälschten Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Gebäude.

Zudem bietet der Energiebedarfsausweis oft einen detaillierteren Überblick über die energetischen Schwächen eines Gebäudes und gibt konkrete Hinweise zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dies macht ihn zu einem wertvollen Instrument für Hauseigentümer, die eine energetische Sanierung planen.  

Ein Nachteil des Bedarfsausweises ist jedoch, dass seine Ausstellung in der Regel aufwendiger und teurer ist als die eines Verbrauchsausweises. Zudem hängt die Genauigkeit der Ergebnisse stark von der Qualität der Datenerhebung ab. Wird diese nicht sorgfältig durchgeführt, können die Ergebnisse verfälscht sein. 

Was sagt der Energie­ver­brauchsausweis aus?

Im Gegensatz zum Bedarfsausweis basiert der Energieverbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten. Es werden die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen ausgewertet, wobei auch Faktoren wie die Anwesenheit der Bewohner, die Art der Warmwasseraufbereitung und Leerstände berücksichtigt werden.

Erstellung und Berechnung Verbrauchsausweis

Für die Erstellung von einem Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten eines Gebäudes herangezogen, die aus den Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre ermittelt werden. Wichtig dabei ist, dass das Ende dieses Abrechnungszeitraums nicht länger als 18 Monate zurückliegen darf. Auch längere Leerstände und das Nutzerverhalten, wie zum Beispiel das Heiz- oder Lüftungsverhalten der Bewohner, sollten berücksichtigt werden.

Diese Verbrauchsdaten werden dann mit sogenannten Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet, um untypische Wetterverhältnisse wie besonders harte Winter auszugleichen. Der resultierende Energieverbrauchskennwert gibt den Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr an.

Informationen und Kenn­werte im Verbrauchs­aus­weis

Im Energieverbrauchsausweis finden sich verschiedene Kennwerte und Informationen. Dazu gehören: 

  • Endenergieverbrauch: Dieser Kennwert zeigt an, wie viel Energie in den letzten Jahren tatsächlich verbraucht wurde. 
  • Energieeffizienzklasse: Sie ermöglicht es, den Energieverbrauch schnell und einfach mit dem von anderen Gebäuden zu vergleichen. 
  • Hinweise zur energetischen Modernisierung: Sie können helfen, den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu sparen. 

Vor- und Nachteile des Verbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis hat den Vorteil, dass seine Erstellung in der Regel einfacher und kostengünstiger ist als die eines Bedarfsausweises, da sie auf bereits vorhandenen Verbrauchsdaten basiert. Allerdings sind die Ergebnisse stark vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner abhängig und daher weniger objektiv als beim Bedarfsausweis.

Wenn zum Beispiel nur sehr wenig geheizt wurde, weil das Gebäude lange leer stand oder die Bewohner oft abwesend waren, kann der Energieverbrauch niedriger ausfallen, als er bei normaler Nutzung wäre. Oft kann der Verbrauchsausweis aber auch Hinweise für ineffizientes Nutzerverhalten geben und Verbesserungspotenziale aufdecken.

Außerdem bietet der Energieverbrauchsausweis weniger detaillierte Informationen über die energetischen Schwächen des Gebäudes und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz als der Bedarfsausweis.

Beide Arten von Energieausweisen bieten wichtige Hinweise zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Sie sind eine gute Grundlage, um energetische Modernisierungen zu planen und so langfristig Energie und Kosten zu sparen.

Symbolbild zur Energieeffizienz eines Hauses: eine Frau blickt lächelnd auf ein Tablet
Bild: Eine Hausbesitzerin betrachtet die energetische Bewertung ihrer Immobilie

Energieausweis beantragen

Wenn Sie einen Energieausweis beantragen wollen, gehen Sie in der Regel in folgenden Schritten vor: 

  1. Auswahl eines Ausstellers:
    Die erste Aufgabe besteht darin, einen qualifizierten Aussteller zu finden. Dies kann ein unabhängiger Energieberater, ein Architekt, ein Ingenieur oder eine andere zugelassene Fachkraft sein. Sie können sich an eine Energieberatungsstelle, an Ihren lokalen Handwerksbetrieb oder an einen Energieausweis-Online-Anbieter wenden. Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland, daher können Sie sich bei Ihrer lokalen Verbraucherzentrale oder Ihrem zuständigen Bauamt über geeignete Ansprechpartner informieren. 
  2. Beschaffung der benötigten Dokumente und Informationen:
    Der Aussteller wird von Ihnen eine Reihe von Dokumenten und Informationen benötigen. Dazu gehören Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Angaben über die Heizungsanlage und ihre Nutzung, sowie Informationen über durchgeführte Sanierungen. Im Falle eines Verbrauchsausweises sind zusätzlich die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre erforderlich. Diese Informationen sollten möglichst genau und vollständig sein, um ein korrektes Ergebnis zu gewährleisten. 
  3. Ausfüllung des Antragsformulars:
    Der Aussteller wird Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung stellen, das Sie ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Dokumenten und Informationen einreichen müssen. 
  4. Energieausweis erstellen: Nach Prüfung der eingereichten Informationen wird der Aussteller den Energieausweis erstellen. Dieser Prozess kann einige Tage bis Wochen dauern, abhängig von der Komplexität des Gebäudes und der Qualität der zur Verfügung gestellten Informationen. 
  5. Erhalt des Energieausweises: Nach Fertigstellung wird Ihnen der Energieausweis vom Aussteller ausgehändigt oder zugesandt.  

Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen, insbesondere wenn Sie beabsichtigen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder neu zu vermieten. 

Fazit

Der Energieausweis ist ein wesentlicher Bestandteil beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Er trägt dazu bei, Transparenz bei der Energieeffizienz einer Immobilie zu schaffen und kann den Immobilienwert beeinflussen. 

Kritisiert wird vor allem, dass die Werte von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen oft nicht direkt miteinander vergleichbar sind, was einen Vergleich zwischen Gebäuden erschwert. Darüber hinaus weisen viele Energieausweise eine Vielzahl von technischen Begriffen auf, die für Laien oft schwer verständlich sind. Auch können aus den Angaben im Ausweis nicht direkt die tatsächlichen Energiekosten abgeleitet werden. 

In diesem Zusammenhang zeigte eine Untersuchung des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), dass die Berechnungen in den ausgestellten Energieausweisen stark voneinander abweichen können, selbst wenn die Grundlagen identisch sind. Das hat die Diskussion über die Zuverlässigkeit des Energieausweises, insbesondere des Bedarfsausweises, verstärkt. 

Trotz der Kritik bleibt der Energieausweis ein wichtiges Instrument zur Bereitstellung von Informationen über die Energieeffizienz einer Immobilie. Verbesserungen in der Methodik und Vereinfachungen im Design des Ausweises könnten dazu beitragen, die Aussagekraft und Verständlichkeit zu erhöhen. Ein Energieausweis bietet also hauptsächlich nur eine Orientierungshilfe. Berücksichtigen Sie stets auch weitere Faktoren wie den Zustand des Gebäudes, Modernisierungsmöglichkeiten und den lokalen Immobilienmarkt, bevor Sie eine Kauf- oder Mietentscheidung treffen.

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Häufig gestellte Fragen

Ja, gem. § 80 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist beim Verkauf einer Immobilie die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich Pflicht in Deutschland. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgezeigt und nach Abschluss des Kaufvertrages übergeben werden.

Ein Energieausweis ist bei Bau, Vermietung, Verkauf oder Modernisierung einer Wohnimmobilie ungeachtet des Baujahres seit 2009 immer Pflicht. Nur für Baudenkmäler ist die Ausstellung eines Energieausweises nicht vorgesehen. Und auch für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 m² braucht es keinen Energieausweis.

Einen Energieausweis für den Hausverkauf erstellt ein zugelassener Energieberater, ein Architekt, ein Bauingenieur oder ein qualifizierter Handwerker mit einer entsprechenden Zusatzausbildung. Wichtig ist, dass die Person, die den Energieausweis erstellt, über eine Zulassung nach § 88 der GEG verfügt.

Die Kosten für einen Energieausweis für ein altes Haus variieren je nach Art des Ausweises und dem Aufwand, der für die Datenerhebung erforderlich ist. Ein Verbrauchsausweis kann bis zu 100 Euro kosten, während ein Bedarfsausweis, der aufgrund der detaillierteren Datenerhebung teurer ist, mehrere Hundert Euro kosten kann. Beachten Sie, dass eine Vor-Ort-Begehung, die insbesondere für den Bedarfsausweis sinnvoll ist, zusätzliche Kosten verursacht.

Die Kosten für einen Energieausweis beim Hausverkauf hängen vom Typ des Ausweises und dem Aufwand für die Datenerhebung ab. Ein Verbrauchsausweis kann bis zu 100 Euro kosten, während ein Bedarfsausweis, der mehr Informationen erfordert, mehrere Hundert Euro kosten kann. Obwohl eine Vor-Ort-Begehung bei beiden Ausweisarten nicht standardmäßig inbegriffen ist, wird sie für möglichst realistische Ergebnisse empfehlenswert, verursacht allerdings zusätzliche Kosten.

Man kann einen Energieausweis online erstellen. Es gibt mehrere zugelassene Anbieter, die diesen Service anbieten. Dabei handelt es sich in der Regel um den einfacheren Verbrauchsausweis, der auf der Grundlage der Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre erstellt wird. Ein Bedarfsausweis, der eine detailliertere Analyse des Gebäudes erfordert, kann in der Regel nicht vollständig online erstellt werden, da er eine eingehende Untersuchung des Gebäudes durch eine Fachkraft vor Ort erfordert.

Ein Energieausweis für ein Haus ist in Deutschland für zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Energieausweis erstellt werden, falls das Gebäude weiterhin verkauft, vermietet oder verpachtet wird.

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