Ölheizung: Was das Verbot im Heizungsgesetz für Sie bedeutet

Hat eine Ölheizung noch Zukunft?

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Das neue Energiegebäudegesetz (GEG), auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, bringt bedeutende Veränderungen mit sich, die Eigenheimbesitzer besonders genau im Auge behalten sollten. Mit einem Fokus auf Ölheizungen verändert dieses Gesetz die Spielregeln für die Beheizung von Wohnhäusern in Deutschland.

In diesem Artikel werden wir die Hintergründe des GEG beleuchten, seine Relevanz für Eigenheimbesitzer erläutern und Ihnen einen umfassenden Einblick in die Änderungen geben, sowie deren Auswirkungen auf Ölheizungen, um Sie bestmöglich über die bevorstehenden Veränderungen in der Heizungslandschaft zu informieren.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • der Einbau einer neuen Ölheizung ist seit 2024 nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich
  • Ölheizungen werden seit einigen Jahren nicht mehr gefördert
  • Förderung für die Heizungsförderung gibt es seit 2024 nur noch bei der KfW
  • für den Umstieg von einer funktionierenden Ölheizung auf ein nachhaltiges Heizsystem erhalten Sie bis Ende 2028 noch 20 % Geschwindigkeitsbonus
  • Die Optimierung einer mindestens 2 und maximal 20 Jahre alten Heizung wird mit bis zu 20 % über das BAFA gefördert

Die neue Regelung zur Heizungs­sanie­rung 2024

Im Mittelpunkt des neuen Gebäudeenergie-Gesetzes, das umgangssprachlich als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wird, steht die Initiative der deutschen Regierung, den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizsysteme zu fördern.

Seit Januar 2024 ist der Einbau neuer Ölheizungen weitestgehend untersagt, um den Anteil erneuerbarer Energien im Heizbereich zu steigern.

Neue Heizsysteme sollen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Energiewende konsequent voranzutreiben und fossile Brennstoffheizungen langfristig aus dem Verkehr zu ziehen.

Es ist dabei wichtig zu betonen, dass Eigenheimbesitzer nicht gezwungen werden, funktionierende Heizungen auszubauen.

Bestehende Öl- oder Gasheizungen können weiterhin genutzt werden, solange sie ordnungsgemäß funktionieren oder bei Defekten reparabel sind. Dies soll Immobilienbesitzern Sicherheit geben und unnötige Kosten verhindern.

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Verpflichtung zum Um­stieg bei älteren Hei­zungsanlagen

Trotz des Bestandsschutzes für funktionierende Anlagen gibt es Fälle, in denen ein Umstieg auf ein modernes und nachhaltiges Heizsystem erforderlich wird. So müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, bereits seit 2019 durch effizientere Systeme ersetzt werden.

Diese Regelung zielt darauf ab, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren, um die Umweltziele zu erreichen. Betroffen sind die folgenden Systeme:

Konstanttemperatur-Kessel
Austauschpflicht nach 30 Betriebsjahren, Neueinbau verboten
Niedertemperaur-Kessel
Herstellung ist EU-weit seit 2015 verboten, Installation nur im Altbau möglich
Brennwert-Kessel
Kann aufgrund energiesparender Technologie weiterhin eingebaut werden

Ausnahmen von der Heizungssanierung

Es ist verständlich, dass die neuen Regelungen viele Eigenheimbesitzer beunruhigen. Jedoch sollten Sie berücksichtigen, dass es bereits Ausnahmen und Übergangsfristen gibt, um Härten und unzumutbare Belastungen zu vermeiden. Das neue GEG zielt darauf ab, einen geregelten und für alle tragbaren Übergang zu nachhaltigeren Heizsystemen zu ermöglichen.

Generelle Ausnahmeregelungen

Es gibt derzeit noch Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für Eigentümer, die ihre Immobilie seit mindestens Februar 2002 selbst nutzen und deren Heizung zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb war.

Außerdem sind Ölheizungen mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 4 und mehr als 4000 Kilowatt aktuell noch von der Austauschpflicht befreit. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass die Bürger nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Härtefallregelung: Wann greift sie?

In bestimmten Fällen kann eine Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Dies ist der Fall, wenn die Erfüllung der Vorgaben zu erneuerbaren Energien aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass niemand in eine finanziell prekäre Lage gebracht wird durch die neuen Anforderungen.

Übergangsfristen

Die Übergangsfristen sind variabel gestaltet. Bei einem Totalausfall der Heizungsanlage haben die Eigentümer bis zu fünf Jahre Zeit für eine neue Lösung. Bei Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern sind es sogar bis zu 13 Jahre.

Mehr Informationen zum neuen Heizungsgesetz

Weitere Details zu den Gesetzesänderungen finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Heizung sanieren“.

Alter Öltank einer Ölheizung
Bild: Alter Öltank einer Ölheizung

Kostenüberblick

Was kostet eine neue Ölheizung mit Brenn­werttechnik?

Für das Ersetzen Ihrer veralteten Ölheizung durch eine modernere ist mit einer Investition von circa 4.000 bis 7.000 Euro für einen Ölkessel, der Brennwerttechnik nutzt, zu rechnen.

Die Gesamtkosten für die Installation einer Öl-Brennwertheizung in einem 140 qm großen Eigenheim mit vier Bewohnern belaufen sich, inklusive Einbau und benötigtem Zubehör, auf einen Betrag zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Nach Angaben des Instituts für Wärme und Mobilität e.V. (IWO) liegt der durchschnittliche Preis bei etwa 9.500 Euro.

Sollten Sie einen neuen Öltank oder einen zusätzlichen Warmwasserspeicher benötigen, kommen zusätzliche Ausgaben auf Sie zu. Ebenso können Mehrkosten entstehen, falls eine neue Verrohrung des Schornsteins notwendig wird.

Je nach Alter und Modell Ihrer bisherigen Ölheizung, sparen Sie ca. 10 bis 30 Prozent der Heizkosten ein, wenn Sie eine Brennwertheizung nutzen. 

Was kostet eine neue Ölheizung mit Warm­wasserspeicher?

Zu den durchschnittlichen Kosten einer Ölheizung in Höhe von 9.500 Euro kommen für den Warmwasserspeicher, je nach Größe und Leistung, ca. 1.000 bis 2.000 Euro hinzu.

Was kostet eine neue Ölheizung mit Solar­thermie?

Solarthermie-Systeme dienen nicht nur zur Bereitstellung von Warmwasser, sondern auch zur Unterstützung der Beheizung Ihres Zuhauses. Diese Anlagen, die auf dem Dach installiert werden, nutzen die Energie der Sonnenstrahlen, um zusätzliche Wärme für Ihre Ölheizung zu generieren, was sowohl die Warmwasserproduktion als auch das Heizsystem begünstigt.

Aufgrund des partiellen Verbots von Ölheizungen ab 2024, schreibt die Gesetzgebung vor, dass Ölheizungen mit erneuerbaren Energiequellen kombiniert werden müssen.

Wenn es darum geht, nur die Warmwasserbereitstellung zu unterstützen, variieren die Kosten für Solarthermie-Systeme zwischen 3.000 und 4.500 Euro.

Wenn jedoch die Solarthermie zusätzlich in das Heizsystem integriert wird, können Sie mit Kosten in Höhe von etwa 6.000 bis 8.000 Euro rechnen, dies kommt zur Ölheizung hinzu.

Laut dem IWO belaufen sich die Kosten für eine neue Öl-Brennwertheizung in Verbindung mit einer Solarthermie-Anlage zur Unterstützung der Warmwasserbereitstellung auf etwa 13.200 Euro. Dies ermöglicht eine zusätzliche Einsparung von etwa 250 Litern Heizöl pro Jahr. Bei einem Heizölpreis von 1,06 Euro pro Liter (Stand 1.2.2024), sind das immerhin 265 Euro Ersparnis im Jahr.

Was kostet eine neue Ölheizung mit Wärme­pumpe?

Für die Erweiterung einer bestehenden Ölheizung um eine Wärmepumpe fallen je nach System Investitionskosten um die 20.000 Euro an. Wenn Sie einen Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien erreichen, können Sie sogar von einer staatlichen Förderung für den Umbau zur Hybridheizung profitieren.

Laufende Kosten der Öl­heizung

Bei einem Einfamilienhaus rechnet man mit gut 100 Watt pro m² beheizter Fläche. Bei einer Wohnfläche von 150 m² entspricht dies 15 kW.

Ein Liter Heizöl entspricht ca. 10 kWh, also 1,5 Liter pro Stunde bei 15 kW Heizleistung. Bei dieser Art der Berechnung sollten Sie außerdem auf die Dauer der Heizperiode achten. Verschiedene Studien geben für den jährlichen Verbrauch Werte um 15 Liter pro Quadratmeter an. Bei 150 qm entspricht das 2.250 Litern Heizöl.

100 Liter Heizöl haben 2023 im Schnitt 103,40 Euro gekostet, was für die Heizkosten 2.326,50 Euro bedeuten würde. Darauf kommen noch einmal 5 bis 10 Prozent für die Wartung und Instandhaltung der Anlage.

Tabelle Beispielrechnung der laufenden Kosten

Kostenpunkt
Kosten
Gesamt
Heizleistung (150 m²)
100 W pro m²
15 kW
Jährlicher Verbrauch
15 l pro m²
2.250 l
Kosten Heizöl
1,03 Euro pro l
2.326,50 Euro
Instandhaltung
5-10 % der Kosten
116 – 232 Euro

Tabelle: Beispielrechnung der laufenden Kosten 2023

Hinweis

Für die Anschaffung einer Ölheizung gibt es keine staatliche Förderung mehr. Sie wurde 2020 im Zuge der Umsetzung der Klimaziele 2030 abgeschafft.

Es ist davon auszugehen, dass der Ölpreis weiterhin kontinuierlich steigt. Obendrauf kommt noch die weiter steigende CO₂-Steuer. Daher ist ein kostengünstiger Betrieb einer Ölheizung zeitnah nicht mehr möglich.

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet in der Anschaffung mit Förderung kaum mehr als eine Öl-Brennwertheizung ohne Förderung. Die Wärmepumpe punktet aber auf Dauer mit deutlich geringeren Verbrauchskosten.

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Ist es sinnvoll, noch eine neue Öl­hei­zung einbauen?

Wie lange darf man noch eine neue Ölhei­zung einbauen?

Im Angesicht der gesetzlichen Änderungen könnte man sich die Frage stellen, ob es noch sinnvoll ist, eine neue Ölheizung zu installieren. Aktuell besteht jedoch kein direktes Verbot für den Betrieb von Ölheizungen. Nach der GEG-Novelle der Bundesregierung dürfen jedoch seit 2024 keine neuen Ölheizungen mehr in Neubaugebieten eingebaut werden.

Eine weitere wesentliche Bestimmung ist, dass nach 2045 das Heizen mit fossilen Brennstoffen grundsätzlich untersagt sein wird. Zukünftige Installationen von Ölheizungen werden voraussichtlich auf Hybridmodelle beschränkt sein, die einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Wärme aufweisen.

Betrachtet man die Zukunft der Ölheizungen, könnte die Kombination einer bestehenden Ölheizung mit einer Wärmepumpe als Hybridlösung eine sinnvolle Alternative sein.

Wie hoch ist die Förde­rung bei Austausch der Ölheizung?

Derzeit gibt es keine speziellen Förderungen für den Einbau neuer Ölheizungen und es sind auch keine geplant. Wenn es jedoch um den Austausch einer vorhandenen Ölheizung geht, können Sie noch von dem sogenannten Geschwindigkeitsbonus profitieren.

Dieser Bonus, der momentan bei 20 Prozent liegt, wird gewährt, wenn Sie eine funktionsfähige Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine effizientere und umweltfreundlichere Anlage ersetzen.

Der Geschwindigkeitsbonus gilt allerdings nur für einen Austausch der alten Heizung bis Ende 2028. Ab 2029 verringert sich der Bonus alle zwei Jahre um jeweils 2 Prozentpunkte.

Sobald der Einbau von Ölheizungen endgültig gesetzlich verboten ist, ist davon auszugehen, dass solche Sonderboni wegfallen. So soll der schnelle Wandel vorangetrieben werden.

Fazit

Die jüngsten gesetzlichen Entwicklungen in Bezug auf Heizsysteme in Deutschland signalisieren eine entschiedene Richtung hin zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Zukunft. Ab 2024 wird die Installation neuer Ölheizungen erheblich eingeschränkt, ein Schritt, der den Weg für erneuerbare Energien und nachhaltigere Heizmethoden ebnen soll.

Es ist absehbar, dass sich die Gesetzgebung weiter in Richtung Energieeffizienz und Klimaschutz entwickeln wird. Bis 2045 strebt Deutschland eine vollständige Abkehr von fossilen Brennstoffen an. In dieser Phase ist es für Eigenheimbesitzer ratsam, die Transformation proaktiv anzugehen und nachhaltige Alternativen zu erforschen.

Ein Austausch der Heizung oder eine Investition in ein Hybridsystem, das einen hohen Anteil erneuerbarer Energien nutzt, wird nicht nur gesetzlichen Vorgaben gerecht, sondern senkt auch langfristig die Energiekosten und leistet einen Beitrag zum Umweltschutz. Darüber hinaus sollten Sie sich über die verfügbaren Förderprogramme und Boni informieren, um finanzielle Unterstützung beim Umstieg auf nachhaltigere Heizsysteme zu erhalten.

Abschließend möchten wir den Eigenheimbesitzern raten, sich gründlich über die neuen Bestimmungen zu informieren und frühzeitig mit der Planung zu beginnen, um mögliche Übergangsfristen optimal zu nutzen. Der Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft beginnt im eigenen Heim, und jeder kleine Schritt zählt.

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Häufig gestellte Fragen

Eine Ölheizung ist bis zum Inkrafttreten des neuen GEG im Januar 2024 erlaubt. Danach dürfen keine neuen Ölheizungen mehr in Neubaugebieten installiert werden und es wird noch weitere Einschränkungen geben.

Seit 2024 dürfen keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden, zumindest in Neubaugebieten. Bereits existierende Anlagen dürfen bis zu einem Alter von 30 Jahren weiterlaufen. Eine existierende Ölheizung darf außerdem auch dann noch weitergenutzt werden, sofern sie mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie als Hybridheizungen betrieben wird.

Bereits installierte Ölheizungen sind von den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht betroffen und genießen Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass sie auch nach 2024 weiter genutzt werden dürfen. Die genaue Dauer des Bestandsschutzes kann von weiteren gesetzlichen Entwicklungen abhängen. Aktuell sollen Ölheizungen nach 30 Jahren Betriebsdauer ausgetauscht werden.

Es gibt bereits seit 2020 keinerlei Förderungen für den Einbau einer Ölheizung mehr.

Der Heizungs-Tausch-Bonus wurde 2024 durch einen „Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten abgelöst. Dieser Bonus ist derzeit bis Ende 2028 geplant.

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