Das Wichtigste in Kürze
- die KfW bietet umfangreiche Förderprogramme für energetische Sanierungen und den Neubau von Effizienzhäusern
- seit 2024 läuft die Heizungsförderung komplett über die KfW
- die Installation von Photovoltaikanlagen wird durch den „Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)“ unterstützt
- Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen profitieren
- Die Baubegleitung durch Fachexperten wird von der KfW mit zusätzlichen Kreditbeträgen und Tilgungszuschüssen gefördert
Was ist die KfW?
Die KfW, kurz für Kreditanstalt für Wiederaufbau, ist eine Förderbank, die im Jahr 1948 gegründet wurde. Ihr ursprünglicher Zweck war der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg.
Heute hat sie sich zu einer der führenden Förderbanken weltweit entwickelt, deren Aufgabe es ist, die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und darüber hinaus zu unterstützen. Die KfW fördert eine Vielzahl von Projekten, von Umwelt- und Klimaschutz über den Ausbau erneuerbarer Energien bis hin zur Förderung von Bildung und sozialer Infrastruktur.
Die KfW arbeitet im Auftrag der Bundesregierung und bietet Finanzierungen, die oft günstiger sind als marktübliche Konditionen. Dabei setzt sie auf verschiedene Förderprodukte, wie zinsgünstige Kredite, Zuschüsse und Bürgschaften, um sowohl in Deutschland als auch international nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Ziel der KfW-Förderung ist es, zu einer lebenswerten Zukunft beizutragen, indem sie in nachhaltige Entwicklung, sozialen Fortschritt und Innovation investiert.
Überblick KfW-Förderung für Wohnhäuser
Ein wesentlicher Teil des Angebots der KfW richtet sich zwar an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, doch auch Privatpersonen, die den Traum vom energieeffizienten Eigenheim verwirklichen möchten, finden hier wertvolle Unterstützung.
Ob Sie nun ein neues, energieeffizientes Haus bauen oder kaufen möchten oder in die energetische Sanierung eines älteren Hauses investieren wollen – die KfW-Förderung hält passende Förderprodukte bereit:
Tabelle Förderprodukte für Privatpersonen
Förderprodukt | Kredit oder Zuschuss | Konditionen | Fördergegenstand |
---|---|---|---|
KfW-Wohneigentumsprogramm | bis zu 100.000 Euro Kredit | Kauf oder Bau eines Eigenheims | |
Wohneigentum für Familien | 170.000 bis 270.000 Euro Kredit | Bau und Erstkauf eines klimafreundlichen Neubaus | |
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude | bis zu 150.000 Euro Kredit 5 – 45 % Tilgungszuschuss | Haus und Wohnung energieeffizient sanieren | |
Baubegleitung | bis zu 10.000 Euro Kredit bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss | Fachplanung und Baubegleitung während des Baus oder der Sanierung | |
Altersgerecht Umbauen | bis zu 50.000 Euro Kredit | Abbau von Barrieren und besserer Einbruchschutz | |
Erneuerbare Energien – Standard | bis zu 150 Mio. Euro Kredit | Förderkredit für Strom und Wärme | |
Heizungsförderung für Privatpersonen | bis zu 23.500 Euro Zuschuss | Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung von selbstgenutzten EFH | |
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit | bis zu 120.000 Euro Kredit | zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Einkommen bis zu 90.000 Euro |
Tabelle: Aktuelle Förderprodukte für Privatpersonen, Quelle: KfW (Stand Februar 2024)
Tabelle Förderprodukte für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Förderprodukt | Kredit oder Zuschuss | Konditionen | Fördergegenstand |
---|---|---|---|
Nichtwohngebäude – Kredit | bis zu 10 Mio. Euro Kredit 5 – 35 % Tilgungszuschuss | Gebäude energieeffizient sanieren | |
Klimaschutzoffensive für Unternehmen | bis zu 25 Mio. Euro Kredit | Förderung klimafreundlicher Aktivitäten | |
KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation | bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung | Finanzierung von nachhaltigen Transformationen gewerblicher Unternehmen | |
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität | bis zu 50 Mio. Euro Kredit | für grüne Verkehrsprojekte in Ihrem Unternehmen und im öffentlichen Raum | |
Energieeffizienz in der Produktion | bis zu 25 Mio. Euro Kredit | Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen | |
Erneuerbare Energien – Standard | bis zu 150 Mio. Euro Kredit | Förderkredit für Strom und Wärme | |
KfW-Umweltprogramm | bis zu 25 Mio. Euro Kredit | Umwelt schützen und Ressourcen schonen | |
Simple Umweltinnovationsprogramm | bis zu 30 % Investitionszuschuss oder Kredit mit Zinsverbilligung | innovative Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland | |
Nachhaltiges ERP-Globaldarlehen Leasing | je nach Leasingvertrag | Refinanzierung von nachhaltigen und klimafreundlichen Leasinginvestitionen | |
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit | bis zu 120.000 Euro Kredit | Auftraggeber von förderfähigen Vorhaben an Wohngebäuden, auf deren Name eine Zuschusszusage nach der Richtlinie BEG EM vorliegt |
Tabelle: Aktuelle Förderprodukte für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, Quelle: KfW (Stand Februar 2024)
Neubau und Hauskauf
KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124)
Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist eine attraktive Möglichkeit für alle, die den Traum vom eigenen Heim verwirklichen möchten. Es richtet sich an Privatpersonen, die Wohnraum kaufen oder bauen und diesen selbst bewohnen wollen. Dies macht es zu einer idealen Unterstützung für die Finanzierung Ihres zukünftigen Zuhauses.
- Förderkredit ab 3,82 % effektivem Jahreszins (Stand Februar 2024)
- bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
- für alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
- gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
Gefördert wird der Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum, einschließlich Wohnungen und Häuser. Das KfW-Wohneigentumsprogramm unterstützt Sie sowohl beim Erwerb von bestehenden Immobilien als auch bei der Realisierung eines Neubaus.
Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, die Wohnraum für sich selbst kaufen oder bauen möchten. Das Programm steht allen offen, die in ihr eigenes Zuhause investieren wollen.
Der Förderkredit kann bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben betragen. Die Konditionen, einschließlich Zinssatz und Laufzeit, sind dabei besonders attraktiv und bieten eine solide Grundlage für Ihre Finanzierungsplanung.
Die genauen Konditionen können variieren, daher ist es empfehlenswert, sich auf der KfW-Website über die aktuellen Angebote zu informieren.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm lässt sich hervorragend mit anderen Förderprodukten der KfW kombinieren. Dies bietet die Möglichkeit, Ihre Finanzierung optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Wichtig ist, dass die Beantragung des Kredits vor Beginn des Vorhabens erfolgt, um die Förderung sicherzustellen.
Wohneigentum für Familien (Kredit 300)
Der Kredit 300 „Wohneigentum für Familien“ ist speziell für Familien mit Kindern konzipiert, die ein klimafreundliches Zuhause schaffen möchten. Diese KfW-Förderung unterstützt den Bau oder Kauf von energieeffizienten Wohnimmobilien und trägt damit zum Umweltschutz bei.
- Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klimafreundlichen Neubau (Stand Februar 2024)
- für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung
- Kredithöchstbetrag von 170.000 bis 270.000 Euro
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- Förderung hängt vom Einkommen ab: Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro bei einem Kind (je 10.000 Euro für jedes weitere Kind)
Gefördert werden der Bau oder Kauf von neuen, energieeffizienten Wohnimmobilien. Das Programm zielt darauf ab, Familien zu unterstützen, die Wert auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz legen.
Berechtigt sind Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende. Das Programm ist darauf ausgerichtet, diesen Gruppen finanzielle Unterstützung beim Erwerb oder Bau eines klimafreundlichen Eigenheims zu bieten.
Die Kreditsumme, der Förderungszuschuss und die Laufzeit des Kredits sind so gestaltet, dass sie Familien optimal unterstützen. Die genauen Konditionen können sich ändern, daher ist es ratsam, aktuelle Informationen direkt bei der KfW einzuholen.
Ein wichtiger Aspekt dieses Förderprogramms ist sein Fokus auf Klimafreundlichkeit und Energieeffizienz. Dies bedeutet, dass Ihr Bauvorhaben oder der Kauf bestimmte energetische Kriterien erfüllen muss, um förderfähig zu sein. Zudem sollten Sie die Beantragung vor Beginn des Vorhabens vornehmen, um die Förderung zu sichern.
Bestehende Immobilie
Energieeffizient sanieren (Kredit 261)
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet der Kredit 261 eine hervorragende Möglichkeit für Eigentümer, ihre Häuser und Wohnungen energieeffizient zu sanieren.
Mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort zu erhöhen, unterstützt dieses Programm umfassende Sanierungsmaßnahmen, die ein Gebäude in ein Effizienzhaus verwandeln.
- Förderkredit ab 1,25 % effektivem Jahreszins (Stand Februar 2024)
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
- zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
- Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss
- Für eine serielle Sanierung erhalten Sie 15 % Extra-Tilgungszuschuss
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die ein bestehendes Wohngebäude energetisch verbessern und es auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses bringen. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer eines Wohngebäudes sind oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten. Das Programm steht sowohl Einzelpersonen als auch Gemeinschaften offen, die in die energetische Sanierung ihrer Immobilie investieren möchten.
Der Kreditrahmen beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Umsetzung eines Effizienzhauses.
Abhängig vom erreichten Effizienzstandard des Gebäudes nach der Sanierung kann ein Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % des Kreditbetrags gewährt werden. Dies bedeutet, dass ein signifikanter Teil des Kredits unter bestimmten Voraussetzungen nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Laufzeit und die Konditionen des Kredits sind so gestaltet, dass sie eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit bieten.
Eine zusätzliche Förderung ist für die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten möglich, um die Qualität und Effizienz der Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen.
Wichtig ist auch, dass bei dem Kauf einer frisch sanierten Immobilie die KfW die energetische Sanierung nur dann fördert, wenn die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen sind. Dies stellt sicher, dass die Fördermittel gezielt für die Verbesserung der Energieeffizienz eingesetzt werden.
Ein „Worst Performing Building“ bezieht sich im Kontext der energetischen Sanierung und Förderprogramme auf Gebäude, die im Vergleich zu einem definierten Standard besonders schlechte Energieeffizienzwerte aufweisen und damit einen sehr hohen Energieverbrauch haben. Sie sind oft schlecht isoliert, haben veraltete Heizsysteme und weisen erhebliche Wärmeverluste durch Fenster, Türen und das Dach auf.
Worst Performing Buildings sind der Energieeffizienzklasse H zugeordnet, was dem schlechtesten Standard entspricht.
Diese Gebäude tragen in erheblichem Maße zum Energieverbrauch und zu den CO₂-Emissionen im Gebäudesektor bei. Durch gezielte Sanierungsmaßnahmen können sie auf ein deutlich höheres Niveau der Energieeffizienz gebracht werden, was nicht nur den Energieverbrauch und die Betriebskosten für die Eigentümer reduziert, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Der zusätzliche Tilgungszuschuss in Höhe von 10 % soll Eigentümer motivieren, in umfassende Sanierungsmaßnahmen zu investieren, die sonst aufgrund der hohen Kosten möglicherweise nicht durchgeführt würden.
Eine serielle Sanierung bezeichnet einen Ansatz in der Gebäudesanierung, bei dem standardisierte, vorgefertigte Bauelemente und Technologien eingesetzt werden, um mehrere Gebäude oder Wohnungen in einem standardisierten Prozess energetisch zu sanieren.
Durch die Nutzung von standardisierten Lösungen können Sanierungsprojekte schneller und kostengünstiger umgesetzt werden, während gleichzeitig hohe Energiestandards erreicht werden. Dies macht die serielle Sanierung besonders attraktiv für die Sanierung von Mehrfamilienhäusern oder Wohnsiedlungen.
Typische Maßnahmen einer seriellen Sanierung können die Erneuerung der Fassade, des Daches, der Fenster sowie die Installation von vorgefertigten technischen Systemen für Heizung, Lüftung und Energieversorgung umfassen.
Der Grund für die Gewährung eines 15 % Extra-Tilgungszuschusses für serielle Sanierungen liegt darin, innovative und effiziente Sanierungsmethoden zu fördern, die zu einer signifikanten Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden führen.
Wird ein Worst Performing Building seriell saniert, beträgt der maximale Extra-Tilgungszuschuss kombiniert nur 20 %.
Altersgerecht Umbauen (Kredit 159)
Die KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ unterstützt Maßnahmen, die darauf abzielen, Wohnraum barriereärmer zu gestalten und somit die Lebensqualität im eigenen Zuhause zu erhöhen.
Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz
- Förderkredit ab 2,56 % effektiver Jahreszins (Stand Februar 2024)
- Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter
- für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
- auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Mit dem Kredit 159 lassen dich eine Vielzahl von Maßnahmen fördern, die in die folgenden Bereiche fallen:
Gefördert werden Umbaumaßnahmen, die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen und den Einbruchschutz verbessern. Dazu gehören beispielsweise der Einbau von bodengleichen Duschen, die Verbreiterung von Türen oder die Installation von Aufzügen.
Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, unabhängig von ihrem Alter, die in den Umbau ihres Wohnraums investieren möchten. Dies gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter, sofern sie die Zustimmung des Eigentümers haben.
Es kann ein Förderkredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Die Konditionen sind dabei besonders attraktiv gestaltet.
Die KfW fördert auch den Ersterwerb einer neu umgebauten Immobilie, wenn die Kosten für die barrierereduzierenden Maßnahmen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind. Wichtig ist, dass die Maßnahmen den Anforderungen an die Barrierearmut entsprechen.
Wichtig
Die Arbeiten müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Barrieren reduzieren
Ziel ist es, mit gezielten Maßnahmen, Wohn- und Außenbereiche barrierearm zu gestalten:
Wege zum Gebäude
- Wege verbreitern und Stufen vermeiden
- Kfz-Stellplätze und Abstellplätze barrierefrei einrichten und überdachen
Eingangsbereich und Wohnungszugang
- Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abbauen
- mehr Bewegungsfläche schaffen
- Wetterschutz anbringen, z. B. Überdachung und Windfang
Überwindung von Treppen und Stufen
- Aufzugsanlage einbauen, nachrüsten oder verbessern
- Treppenlifte, Senkrecht-, Hebe- oder Plattformlifte installieren
- Treppen optimieren, z. B. Handläufe anbringen
- Rampen anlegen
Raumaufteilung und Schwellen
- Wände versetzen und großzügige Räume mit mehr Bewegungsfreiheit schaffen
- Türdurchgänge verbreitern und neue Innentüren einbauen
- Schwellen auf Bewegungsflächen abbauen
- Terrasse, Loggia oder Balkon schaffen oder erschließen
Badezimmer
- Raumaufteilung ändern
- bodengleiche Dusche einbauen und Duschsitz anbringen
- Sanitärobjekte modernisieren
Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
- Gemeinschaftsräume schaffen oder umgestalten (bei Häusern mit mindestens drei Wohneinheiten)
Vor Einbruch schützen
Im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ werden auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören der Einbau von einbruchhemmenden Türen, Fenstern und Rollläden sowie die Installation von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern.
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Smart Home einrichten
Die Einrichtung eines Smart Homes kann ebenfalls im Rahmen des „Altersgerecht Umbauen“ Programms gefördert werden. Gefördert werden intelligente Systeme zur Steuerung von Heizung, Licht, Sicherheit und anderen Haustechnikelementen, die zur Energieeffizienz und Sicherheit beitragen.
- altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen
- Bedienelemente modernisieren, z. B. große Lichtschalter und ergonomische Türgriffe
- Stütz- und Haltesysteme
- Orientierung erleichtern und Kommunikation verbessern, z. B. durch Beleuchtung und Gegensprechanlagen
- Fenster- und Türsensoren
- Lichtsteuerung
- Smarte Heizung
- Intelligente Rollladensteuerung
- Türkommunikations-System
- Wassermelder
- Überwachungskameras
- Notruf- und Unterstützungssysteme
Wohnraum erweitern
Förderfähig sind Maßnahmen, die zusätzlichen Wohnraum schaffen, wie Anbauten oder Aufstockungen, sofern diese barrierearm gestaltet werden. Aber auch die Umwidmung von Nichtwohnflächen.
Die KfW fördert den Umbau zu barrierearmen Wohnflächen:
- Umwidmung: aus beheizten Nichtwohnflächen, z. B. Gewerbeflächen
- Wohnflächenerweiterung: aus unbeheizten Räumen, z. B. dem Dachgeschoss
- Grundrissänderung: Wohnflächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude, sofern dadurch eine neue barrierearme Wohneinheit entsteht
Erneuerbare Energien nutzen
Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)
Der Förderkredit für Strom und Wärme
- Kredit ab 5,21 % effektivem Jahreszins
- Kredit bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben
- für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
- für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
- für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Der Kredit 270 fördert Projekte zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energiequellen. Dazu zählen Anlagen für Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft, Biogas und weitere Technologien. Auch Investitionen in Netze und Speicher für erneuerbare Energien sind förderfähig.
Die Förderung steht Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen offen, die in die genannten Technologien investieren möchten.
Es können Kredite bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben beantragt werden. Der effektive Jahreszins beginnt bei 5,21 %, wobei die genauen Konditionen je nach Projekt variieren können.
Die Förderung ist breit aufgestellt und deckt eine Vielzahl von Technologien ab. Wichtig ist, dass die Investition den technischen Anforderungen entspricht und zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion von CO₂-Emissionen beiträgt.
Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458)
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- Zuschuss bis zu 21.000 Euro (bis zu 23.500 Euro bei Biomasseheizungen)
- für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähigen Heizungen, innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- die akustische Fachplanung durch eine akustische Fachkraft
Übersicht der Heizungsförderung
- 30 % Grundförderung
für den Umstieg auf ein Heizsystem, das zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basiert - 5 % Effizienzbonus
für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen - 20 % Geschwindigkeitsbonus
für den frühzeitigen Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Heizung bis Ende 2028, ab 2029 verringert sich der Bonus alle 2 Jahre um je 3 % - 30 % einkommensabhängiger Bonus
für Eigentümer mit einem Brutto-Haushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro - 70 % Gesamtförderung
der Höchstfördersatz ist auf 70 % bzw. 21.000 Euro der Investitionskosten beschränkt - 30.000 Euro maximale Investitionssumme
Halbierung der förderfähigen Kosten von 60.000 auf 30.000 Euro - 2.500 Euro Emmissionsminderungszuschlag
für Biomasseanlagen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten, erhöht sich der Förderzuschuss auf maximal 23.500 Euro - kein iSFP-Bonus
zusätzlicher Förderbonus auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist nicht möglich - fachliche Beratung
für die Antragsstellung der Förderung ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens verpflichtend
Zusammenfassung der Heizungsförderung
Gefördert werden der Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungssysteme. Dazu zählen beispielsweise Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, wie Biomasseheizungen, Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen.
Die Förderung richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Der Zuschuss ist auf 21.000 Euro pro Maßnahme gedeckelt, bei besonders effizienten Biomasseanlagen sind es 23.500 Euro. Die genaue Höhe des Zuschusses hängt davon ab, welche Boni in Anspruch genommen werden können. Realistisch ist ein Fördersatz von 50 % von maximal 30.000 Euro, also 15.000 Euro für die neue Heizung.
Die Förderung setzt voraus, dass die neue Heizung bestimmte Umwelt- und Effizienzkriterien erfüllt. Als wichtigstes Merkmal ist die Verwendung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung zu nennen. Zudem ist es wichtig, den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Kredit 358)
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
- bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Dieser Kredit dient der ergänzenden Finanzierung von bereits bezuschussten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung, der Fensteraustausch oder die Installation einer Heizungsanlage.
Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, die bereits eine Zuschussförderung für energetische Sanierungsmaßnahmen erhalten haben und zusätzliche finanzielle Mittel benötigen.
Es können Kredite von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Ein zusätzlicher Zinsvorteil wird Haushalten mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 Euro gewährt.
Die Förderung ist eine Ergänzung zu bereits gewährten Zuschüssen (z.B. der Heizungsförderung) und soll die Finanzierung umfassender Sanierungsprojekte erleichtern. Wichtig ist, dass die Maßnahmen den energetischen Anforderungen entsprechen und der Kreditantrag in Ergänzung zu einem bereits bewilligten Zuschuss gestellt wird.
Energieberatung und Baubegleitung
Die KfW fördert die Baubegleitung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude Kredit 261 mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und einem Tilgungszuschuss.
Die Baubegleitung durch einen qualifizierten Experten soll sicherstellen, dass die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht geplant und umgesetzt werden, um die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen.
Förderdetails zur Baubegleitung
Maximaler Kreditbetrag und Tilgungszuschuss:
Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser
- maximaler Kreditbetrag von 10.000 Euro je Vorhaben, wenn eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
- Tilgungszuschuss von 50 %, bis maximal 5.000 Euro.
Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohneinheiten
- maximaler Kreditbetrag 4.000 Euro je Wohneinheit, bis zu einem Gesamtbetrag von 40.000 Euro je Vorhaben
- Tilgungszuschuss von 50 %, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, maximal 20.000 Euro je Vorhaben
Nachhaltigkeitszertifizierung
Die Förderung umfasst auch einen zusätzlichen Kreditbetrag für die Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse. Die Höchstbeträge entsprechen denen der Baubegleitung, wobei auch hier 50 % des Betrags als Tilgungszuschuss gewährt werden.
Auszahlung und Rückzahlung
Der Kredit kann entweder in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Ab der Kreditzusage haben die Kreditnehmer 12 Monate Zeit für die Auszahlung, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf maximal 48 Monate. Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision berechnet.
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrags ist möglich, wobei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Sondertilgungen für einen Teil des ausstehenden Kreditbetrags sind nicht gestattet.
Fazit
Die KfW-Förderung bietet auch im Jahr 2024 ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten für Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch sanieren möchten. Mit attraktiven Krediten und Zuschüssen unterstützt die KfW Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung des Wohnkomforts, während gleichzeitig der ökologische Fußabdruck der Gebäude verringert wird.
Von der Reduzierung von Barrieren über den Einbruchschutz und die Einrichtung von Smart Homes bis hin zur Erweiterung von Wohnraum – die KfW bietet finanzielle Anreize, die eine nachhaltige Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden attraktiv machen.
Besonders hervorzuheben sind die Programme zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und zur Heizungsoptimierung, die mit erheblichen Zuschüssen und Krediten einhergehen. Die Baubegleitung durch Fachexperten wird ebenfalls gefördert, um die Qualität und Effektivität der Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten. Darüber hinaus erleichtern ergänzende Kredite für bereits bezuschusste Maßnahmen die umfassende Finanzierung von Sanierungsprojekten.
Die angebotenen Förderprogramme spiegeln das kontinuierliche Engagement der KfW für den Klimaschutz und die Energieeffizienz im Gebäudesektor wider und bieten eine solide Grundlage für nachhaltige Investitionen in den deutschen Immobilienmarkt.
Häufig gestellte Fragen
Welche KfW Zuschüsse gibt es 2024?
Die verfügbaren KfW Zuschüsse 2024 können sich auf Bereiche wie energetische Sanierung, Einbruchschutz, Barriereabbau oder die Nutzung erneuerbarer Energien beziehen. Aktuelle Programme und Konditionen können Sie direkt bei der KfW einsehen.
Was wird aktuell KfW gefördert?
Aktuell fördert die KfW energetische Sanierungen, den Neubau von Effizienzhäusern, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Einbruchschutz und den Abbau von Barrieren. Die genauen Förderprogramme und Bedingungen variieren.
Welche KfW Förderung gibt es noch?
Neben Förderungen für energetische Sanierungen, den Neubau von Effizienzhäusern, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Einbruchschutz und den Abbau von Barrieren gibt es weitere KfW-Förderungen in den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Soziales und Internationale Entwicklung. Die Bandbreite der Programme ist groß und deckt verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche ab.
Wer hat Anspruch auf KfW Förderung?
Anspruch auf KfW Förderung haben Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, je nach spezifischem Förderprogramm. Die Förderfähigkeit hängt von den jeweiligen Programmbedingungen ab.
Wie funktioniert KfW-Förderung Neubau?
Die KfW-Förderung für Neubauten erfolgt hauptsächlich über zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für den Bau oder Kauf von KfW-Effizienzhäusern. Antragsteller müssen bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen, um förderfähig zu sein.
Was ist ein Effizienzhaus?
Ein Effizienzhaus nach KfW-Standard ist ein Gebäude, das bestimmte Energieeffizienzkriterien erfüllt. Die Sanierung zu einem Effizienzhaus wird durch KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse gefördert, um die Energieeffizienz und den Wohnkomfort zu verbessern.
Was ist KfW-55-Förderung?
Die KfW-55-Förderung bezieht sich auf den Bau oder die Sanierung von Gebäuden, die nur 55 % der Energie eines vergleichbaren Neubaus nach des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verbrauchen. Gefördert werden diese Projekte durch zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse.
Welche KfW-Förderung gibt es für Photovoltaik?
Für Photovoltaikanlagen bietet die KfW den „Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)“, der die Installation von PV-Anlagen zur Stromerzeugung fördert. Details zu den aktuellen Konditionen und Förderhöhen sollten Sie direkt bei der KfW erfragen.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für Wallbox?
Die KfW-Förderung für Wallboxen (442) betrug bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Beachten Sie, dass das Programm zeitlich begrenzt war und die Mittel aktuell ausgeschöpft sind. Informationen zur aktuellen Verfügbarkeit können Sie direkt bei der KfW einholen.